Plafond 42% oder 45% ?

S

Silvia77

Dr Franke Ghostwriter
wenn von Einkommen im Plafond gesprochen wird, ist dann der EST 42 % oder 45 % gemeint? Ich bin mir nicht sicher, wann ich welchen zu nehmen habe.

Grüße
Silvia
 
Silvia,

seit 2008 ist § 32a EStG geändert worden.
Die Teile des zu versteuernden Einkommens, die rund 52T€ hinausgehen werden gleichmäßig mit einem Grenzsteuersatz von 42% (1.Proportionalzone, unterer Plafond) belastet. Dieser untere Playfond erstreckt sich bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 250.000€. Darüber hinausgehende Teile des zu versteuernden Einkommens (2. Proportionalzone, oberer Plafond) unterliegen einem Steuersatz von gleichbleibend 45%.

Du musst halt darauf achten, wie hoch das zu versteuernde Einkommen in der Klausur angegeben ist.

Gruß
Denise
 
Hallo Silvia,

seit 2008 ist § 32a EStG geändert worden.
Die Teile des zu versteuernden Einkommens, die rund 52T€ hinausgehen werden gleichmäßig mit einem Grenzsteuersatz von 42% (1.Proportionalzone, unterer Plafond) belastet. Dieser untere Playfond erstreckt sich bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 250.000€. Darüber hinausgehende Teile des zu versteuernden Einkommens (2. Proportionalzone, oberer Plafond) unterliegen einem Steuersatz von gleichbleibend 45%.

Du musst halt darauf achten, wie hoch das zu versteuernde Einkommen in der Klausur angegeben ist.

Gruß
Denise

Hallo Denise,

für Überschusseinkünfte hat die 2. Plafondzone bereits in 2007 Gültigkeit gehabt. Siehe zur Änderung 2008 Wegfall § 32c EStG.
Gruß
Karl
 
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