Problem bei gez. Kapital Mindestausschüttung etc

Dr Franke Ghostwriter
Problem bei gez. Kapital, Mindestausschüttung etc.

Hallo!!
Tjaaa...ich habe in meiner alten Klausur die Aufgabe mit der Mindestausschüttung einer AG total versaut. Ich finde in meinen Büchern aber nichts darüber.
a) Was muss ich rechnen wenn ich eine Zuführung in die gesetzl. Rücklage machen muss??
b) und ein "Mindest" Bilanzgewinn
c) und ein Bilanzgewinn,der mindestens auszuweisen wäre,wenn keine Zuführungen zur gesetzl. Rücklage erforderlich wären. ???

Sooo.....jetzt mal ein paar Zahlen,damit ihr es besser erklären könnt:
gez. Kapital: 5000 euro
gesetzl. Rücklage : 400 euro
andere Gewinnrücklagen : 200 euro
Verlustvortrag aus Vorjahr ---
Jahresüberschuss:1400euro

Was muss ich jetzt rechnen...?Oder könnt ihr mir im Buch ne Seite sagen...??

Liebe Grüße
Katrin:rolleyes
 
Katrin,

die Sachen stehen doch in den Unterlagen zum JA drin aber ich versuchs gerne nochmal.

Also zuerst berechnest du 10% des Grundkapitals (in diesem Falle 500,-€)
Dann schaust du ob die gestzlichen Rücklagen diesen Wert schon erreicht haben... sonst musst du weitere gesetzliche Rücklagen bilden.

Dann errechnest du 5% des JÜ (abzgl. eines ggf. vorhandenen Verlustvortrages). Das sind in diesem Fall also 70,- € (Das ist die Zuführung in die gesetzliche Rücklage)

Um den Bilanzgewinn zu errechnen rechnest du: JÜ- zuführung in die gesetzliche Rücklage - ggf. Verlustvortrag. In diesem Fall also:
1400-70= 1330,- € davon 50% (wenn nichts anderes vermerkt ist) also 665,- €

Und der Bilanzgewinn ohne die Zuführung in die gesetzliche Rücklage lässt sich ganz einfach berechnen:

JÜ - ggf. Verlustvortrag / 2. Also 1400/2 = 700,- €
 
Tja ich habe noch mal in alle 4 Kurseinheiten des Jahresabschlusses geschaut,aber nichts gefunden.Bewertungen,Kennzahlen sind kein Problem.Aber das mit der Mindestausschüttung etc. finde ich nicht.
Kannst du mir zumindest ein Tipp geben in welcher Kurseinheit das steht???😱

Liebe Grüße
 
auch wenn dieser Beitrag schon etwas älter ist. Ich habe eine Frage, die sich umittelbar mit derselben Problematik beschäftigt.

Folgende Ausgangssituation (vereinfacht):
Jahresüberschuss: 100 €
Getätigte Einstellung in die gesetzliche Rücklage: 1 €
Gewinnvortrag: 2 €



Der Vorstand/Aufsichtsrat möchte nun den maximalen Betrag (ohne die Hauptversammlung) in die anderen Gewinnrücklagen einstellen. Wie viel darf er einstellen?



Ich weiß, dass bei der Berechnung der maximalen Einstellung die Zuführung zu den gesetzlichen Rücklagen vom Jahresüberschuss abgezogen werden. Nun stellt sich mir aber die Frage ob ich auch den Gewinnvortrag verrechnen (hinzuzählen) muss, sodass sich folgende Rechnung ergeben würde:
(100 - 1 + 2) * 50 % = 50,50 Euro (maximale Zuführung zu den anderen Gewinnrücklagen)

Bei den gesetzlichen Rücklagen weiß ich allerdings, dass man nur einen eventuell vorhandenen Verlustvortrag verrechnet und den Gewinnvortrag erstmal außer acht lässt. Mir war jedoch so als wäre das bei der Berechnung für die maximale Zuführung zu den anderen Gewinnrücklagen anders.

Kurzum: Muss ich den Gewinnvortrag bei meiner Aufgabe berücksichtigen oder nicht?

Viele Grüße
 
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