Problem bei Wdh

Dr Franke Ghostwriter
Problem bei Wdh.

Hola,

bin grade am wiederholen und bin dabei an KE 2 JA hängen geblieben.

Und zwar ist auf Seite 45 oben folgendes Beispiel.

Ein Unternehmen erwirbt für die Büroräume einer neu eröffneten Filiale 20 Schreibtische zum Stückpreis von 410 €, 20 Drehstühle zum Preis von je 300 € sowie 20 Besucherstühle für je 200 € zuzüglich jeweils 16 % Umsatzsteuer. Die Büromöbel werden zusammen mit der Rechnung über 18.200 € plus Umsatzsteuer im November geliefert.[/COLOR]

Lösung:
Das Unternehmen hat das Wählrecht, die Büromöbel zu den Anschaffungskosten von 18.200 € (abzüglich planmäßiger zeitanteiliger Abschreibungen) zu aktivieren oder als geringwertige Vermögensgegenstände zu behandeln und in voller Höhe als Abschreibungsaufwand in der GuV erfolgsmindernd zu berücksichtigen. In der Bilanz würden die Büromöbel dann - falls noch keine sonstigen geringwertigen Vermögensgegenstände vorhanden sind - nur mit einem Erinnerungsposten von 1 € bei dem Posten "Büro- und Geschäftsausstattung" angesetzt.

Sind also dann beide Varianten richtig? Also könnte ich entweder 1 € (Erinnerungsposten) ansetzen oder 18.200 € - Abschreibungen?
Oder gibt es da Besonderheiten, wann ich die eine Variante anwende und wann die andere?
Und gilt das auch für die Bewertungen beim JA? sprich: hoher, niedriger Gewinnausweis?:confused
 
_Christine_ schrieb:
Hola,

bin grade am wiederholen und bin dabei an KE 2 JA hängen geblieben.

Und zwar ist auf Seite 45 oben folgendes Beispiel.

Ein Unternehmen erwirbt für die Büroräume einer neu eröffneten Filiale 20 Schreibtische zum Stückpreis von 410 €, 20 Drehstühle zum Preis von je 300 € sowie 20 Besucherstühle für je 200 € zuzüglich jeweils 16 % Umsatzsteuer. Die Büromöbel werden zusammen mit der Rechnung über 18.200 € plus Umsatzsteuer im November geliefert.[/COLOR]

Lösung:
Das Unternehmen hat das Wählrecht, die Büromöbel zu den Anschaffungskosten von 18.200 € (abzüglich planmäßiger zeitanteiliger Abschreibungen) zu aktivieren oder als geringwertige Vermögensgegenstände zu behandeln und in voller Höhe als Abschreibungsaufwand in der GuV erfolgsmindernd zu berücksichtigen. In der Bilanz würden die Büromöbel dann - falls noch keine sonstigen geringwertigen Vermögensgegenstände vorhanden sind - nur mit einem Erinnerungsposten von 1 € bei dem Posten "Büro- und Geschäftsausstattung" angesetzt.

Sind also dann beide Varianten richtig? Also könnte ich entweder 1 € (Erinnerungsposten) ansetzen oder 18.200 € - Abschreibungen?
Oder gibt es da Besonderheiten, wann ich die eine Variante anwende und wann die andere?
Und gilt das auch für die Bewertungen beim JA? sprich: hoher, niedriger Gewinnausweis?😕

Genau so wie Du es verstanden hast, ist es richtig !!
 
Oben