Ich hab da ein paar Verständnisprobleme bezüglich der Prokura:
Auf Seite 52 von Kurs 40563 steht:
...Ein Prokurist kann eine Senffabrik in eine Alkoholhandlung umwandeln...
OK.
Dann steht da : Der zum Schutz der Vertragspartner fixierte Umfang einer Prokura wird nur dann hinfällig, wenn ein Missbrauch der Prokura vorliegt, der Prokurist also die Weisungen des Unternehmrs nicht einhält, und wenn der Vertragspartner dies Weiß o. fahrlässig nicht erkennt.
So. Aber wenn der doch alles darf was ein Handelsgewerbe mit sich bringt, dann verstehe ich nicht ganz was mit dem fixierten Umfang und mit einem Missbrauch der Prokura gemeint ist.
Missbrauch wäre ja z.B veruntreuung von Firmengeldern.
Aber das mit dem fixierten Umfang und den Weisungen des Unternehmers ist mir nicht wirklich einleuchtend...
Hoffe mir kann das noch mal jemand erklären!
VG,
Nik
Auf Seite 52 von Kurs 40563 steht:
...Ein Prokurist kann eine Senffabrik in eine Alkoholhandlung umwandeln...
OK.
Dann steht da : Der zum Schutz der Vertragspartner fixierte Umfang einer Prokura wird nur dann hinfällig, wenn ein Missbrauch der Prokura vorliegt, der Prokurist also die Weisungen des Unternehmrs nicht einhält, und wenn der Vertragspartner dies Weiß o. fahrlässig nicht erkennt.
So. Aber wenn der doch alles darf was ein Handelsgewerbe mit sich bringt, dann verstehe ich nicht ganz was mit dem fixierten Umfang und mit einem Missbrauch der Prokura gemeint ist.
Missbrauch wäre ja z.B veruntreuung von Firmengeldern.
Aber das mit dem fixierten Umfang und den Weisungen des Unternehmers ist mir nicht wirklich einleuchtend...
Hoffe mir kann das noch mal jemand erklären!
VG,
Nik