Ich habe in der Prüfungsordnung gerade den Paragraphen 4 "Prüfungsfristen" durchgelesen und werde aus ihm nicht ganz schlau. Warum steht da diese Frist von 5 Semestern? Ist es nicht im Grunde egal, wie lange ich z.B. für das Vordiplom brauche?
Gibt es irgendwelche wichtigen Fristen für die abzulegenden Prüfungen, die man nicht reißen sollte?
Danke schon mal für die Auskunft,
knedl
Gibt es irgendwelche wichtigen Fristen für die abzulegenden Prüfungen, die man nicht reißen sollte?
Danke schon mal für die Auskunft,
knedl


