R F ?

Dr Franke Ghostwriter
R,F,?

Hi,
ich hab gerade die Klausur 3/05 'geschrieben' und mich mal wieder mit diesem dämlichen R,F,? vertan. Aufgabe 1c2 wird behauptet, wenn ein Gesellschafter einer GmbH für sämtliche Bankschulden persönlich haftet, haftet er wie ein Komplementär einer KG.
Ich begründe jetzt: Wenn es noch andere Gläubiger gibt, für die der Gesellschafter nicht persönlich haftet ist die Aussage falsch. Gibt es keine anderen Verbindlichkeiten richtig, also unentscheidbar (?).
Der Lehrstuhl sagt: F.
Wo liegt mein Fehler?

2.Frage: Es gibt ja einen Punkt für R,F,? auch ohne richtige Begründung. Gibt es auch Punkte für eine richtige Begründung, wenn man dann das falsche Zeichen daneben schreibt?

tru
 
Darüber bin ich auch gestolpert, aber ich weiß aus Recht II (ist doch für was gut), daß jeder Gläubiger einen Komplementär direkt in Anspruch nehmen kann für eine Forderung, d.h. sie müssen nicht den Umweg über die Gesellschaft gehen. Bei einem GmbH-Gesellschafter ist das was anderes. Hier hat der Gläubiger nur die Möglichkeit, sich mit seiner Forderung an die GmbH zu wenden. Die Bank als Bürgschaftsgläubiger (und nur dieser Gläubiger) kann sich ditrekt an den Gesellschafter wenden und ihn persönlich in Anspruch nehmen.

Damit ist klar, daß F richtig ist.
 
TruPlaya schrieb:
Is ja gut. Ihr habt ja Recht.
Ich versau echt einfach noch viel zu viel bei diesem Ankreuzzeug. Auch bei offensichtlich Richtigem überleg ich ewig, wo da jetzt der Haken sein könnte und bei anderen Aufgaben find ich ihn nicht...

tru

Kann Dich trösten! Mir ergeht es leider nicht anders. Falle auch ständig auf irgendetwas herein...😡

So long,
Didi
 
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