Mir wurde Recht I auch anerkannt...ich habe Recht I auch nicht mehr belegt und trotz dem neuen BGB (hab nur das alte BGB gelernt...) Recht II mit ner 3 bestanden...es geht also 😉
sehr hilfreich waren allerdings die mentorenveranstaltungen zu Recht II, weil da immer mal was von Recht I mit erwähnt wurde und ich so so langsam mitgekriegt habe, wie das neue BGB funktioniert. Ich denke, das wichtigste ist sowieso, dass man begriffen hat, wie man gutachten schreibt...der inhalt kommt dann schon...! und so ganz wusste ich eh nicht mehr, was in BGB wie funktioniert hat...aber dafür hat man ja das gesetz...und wenn man recht I anerkannt bekommt, dann sollte man schon wissen, wie man das BGB zu lesen hat...!