• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Recht II nach Anerkennung von Recht I

Mir wurde Recht I auch anerkannt...ich habe Recht I auch nicht mehr belegt und trotz dem neuen BGB (hab nur das alte BGB gelernt...) Recht II mit ner 3 bestanden...es geht also 😉
sehr hilfreich waren allerdings die mentorenveranstaltungen zu Recht II, weil da immer mal was von Recht I mit erwähnt wurde und ich so so langsam mitgekriegt habe, wie das neue BGB funktioniert. Ich denke, das wichtigste ist sowieso, dass man begriffen hat, wie man gutachten schreibt...der inhalt kommt dann schon...! und so ganz wusste ich eh nicht mehr, was in BGB wie funktioniert hat...aber dafür hat man ja das gesetz...und wenn man recht I anerkannt bekommt, dann sollte man schon wissen, wie man das BGB zu lesen hat...!
 
recht I anerkannt

Hallo,

ich habe recht I auch anerkannt bekommen, ich denke, recht II kann man auch gut lernen, ohne den recht I kurs belegt zu haben, da wir von recht I ja etwas ahnung haben, sonst hätten wir es ja nicht anerkannt bekommen.... 🙂

die einzige große bedeutung liegt nun darin, dass du recht II bestehen musst und nicht mit einem punkteüberschuß auch recht I ausgleichen kannst. aber das klappt schon, denn ein riesen vorteil ist es zumindest den gutachtenstil zu beherschen 😀 .

grüße
tina
 
Ich mach es so: schreibe jetzt Recht II und wenn ich das bestanden habe, dann lass ich mir Recht I anerkennen.
Es outen sich hier viele Beamten
 
JuttaB schrieb:
ich mach es so: schreibe jetzt Recht II und wenn ich das bestanden habe, dann lass ich mir Recht I anerkennen.
Es outen sich hier viele Beamten 😉

Genau so hab ich es auch gemacht - erst auf Nummer sicher gehen und dann weg mit dem Antrag zur Anerkennung 😀

Und Recht II bestehst Du sicher!!! :daumen
 
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