Rechtsnorm

Dr Franke Ghostwriter
Eine Rechtsnorm lässt verschiedene Auslegungsmöglichkeiten zu. In diesem Fall ...
(x aus 5)
A) ist mit der teleologischen Auslegung zu beginnen, denn es kommt bei der Auslegung
einer Rechtsnorm allein auf den Sinn und Zweck des Gesetzes an.
B) ist mit der historischen Auslegung zu beginnen, denn entscheidend ist allein der
Historische Kontext, aus dem heraus die Rechtsnorm entntstanden ist.
C) ist mit der verfassungskonformen Auslegung zu beginnen, denn nur diese stellt sicher,
dass die Einheit der Rechtsordnung gewahrt wird.
D) ist mit der systematischen Auslegung zu beginnen, denn die Systematik des Gesetzes
gewährt Aufschlüsse darüber, welche Ziele mit dem Gesetz verfolgt werden.
E) sollte mit der grammatischen Auslegung begonnen werden, denn der Wortlaut einer
Rechtsnorm ist gleichzeitig deren Auslegungsgrenze. Alle Auslegungen, die über den
Wortlaut hinausgehen, sind in Wirklichkeit Rechtsfortbildung.

Zu der Aufgabe habe ich nicht wirklich eine begründbare Lösung.

Ich würde auf E tippen.

LG

Herby
 
Generell verfährt man folgendermaßen:

1. Grammatischen Auslegung
2. Systematische Auslegung
(Stellung im Gesetz, Verhältnis Norm/Gesetz zu anderen Normen/Gesetzen, speziellere vor allgemeiner Norm, jüngere vor älterer Norm)
3. Teleologische Auslegung
Frage nach dem Grundgedanken (Sinn und Zweck) der Norm
4. stimmt "gefundenes" Ergebnis mit übergeordneten Normen überein (Grundrechte, Grundanschauungen unserer Kulturkreises)

Bei E) stört mich die "Rechtsfortbildung"! Hierbei handelt es sich im "Einzelfall" um "neues" Recht, welches mittels Analogie, Umkehrschlusses durch einen Richter geschaffen wurde ... hat eigentlich mit der Auslegung an sich nichts zu tun. Auslegung (Klarstellung des Inhalts) vor Rechtsfortbildung (entsprechende Anwendung).
 
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