Relevanter Rechtsstand

Dr Franke Ghostwriter
hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Ich werde nicht schlau bezüglich des relevanten Rechtsstandes. Vom Lehrstuhl heißt es relevant seien die Skripte in der aktuellsten Fassung. Dann wird aber an verschiedenen Stellen immer wieder darauf hingewiesen, dass wir selbst verantwortlich sind, die Dinge nach dem "aktuellsten" (2012?!) Stand zu bearbeiten (z.B. zum Thema Musterlösungen alte Klausuren). Sollen wir jetzt nach Rechtsstand 2010 (Sommer 2009) oder nach Rechtsstand 2012 arbeiten?

Danke euch im Voraus und Grüße aus dem schönen Kiel
Sandra
 
Sandra,

ich arbeite mit dem Rechtsstand 2010. Ein Mentor hat uns bei der Präsenzveranstaltung den Tip gegeben, auf die Klausur einen Vermerk "mit Rechtsstand 2010 bearbeitet" zu schreiben.

Da die Skripten auch den Rechtsstand 2010 aufweisen und ich die Gesetzesbücher aus 2010 habe, halte ich für dies am Besten.

Lg,
Monika
 
also ich werde die von diesem Jahr nehmen.
Heute auf der Präsenzveranstaltung wurde gesagt,
dass keine genaue vorgegeben wird. Man kann wohl die benutzen auf die sich das Script bezieht, aber auch ruhig eine neuere Fassung. Erfahrungsgemäß packen die die relevanten § sofern sich was geändert hat mit bei der Klausur bei.
Der Themenschwerpunkt ist z.B. nicht in dem HGB von 2009 drin.

Hoffe ich konnte dir weiterhelfen
 
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