Rückmeld Bachelor of Laws

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ich wollte mich jetzt für das dritte Semester rückmelden, bin mir aber mit der Kursbelegung nocht nicht so sicher, das Kursangebot hatte sich ja zwischenzeitlich geändert, das Modul Einführung in die Wirtschaftswissenschaft hat man ja nicht belegt und mußte man dann auch nach meiner Erinnerung nicht mehr. Das letzte belegte Modul von mir war Arbeitsvertragsrecht, nach dem neuen Plan wäre jetzt Finanzierungs
- und entscheidungstheoretische Grundlagen der BWL und Bürgerliches Recht III dran, aber geh ich jetzt nach diesem Plan weiter oder nehm ich das alte Kursangebot, vielleicht habe ich auch gerade ein brett vor dem kopf, danke schon einmal für Eure Hilfe...

Ach da fällt mir noch was ein, für BGB III gibt es ja eine Präsenzveranstaltung... bis wann muß man sich da anmelden, muß man die belegen, um zur Klausur zugelassen zu werden????

Viele Fragen 🙂

Gruß Manu
 
Josy,

wenn du nach der alten Prüfungsordnung weiterstudieren willst, also Einführung WiWi usw. nicht belegen willst, würde ich mich einfach am alten Curriculum orientieren, was die Belegung betrifft.

Zur Präsenz habe ich folgendes auf der Fakultätshomepage gefunden:

Arbeitsgemeinschaft zum Modul Bürgerliches Recht III (55108)
Zu diesem Modul findet eine Arbeitsgemeinschaft in Hagen statt. Im Rahmen dieser Arbeitsgemeinschaft werden Fälle zum Modul unter Anleitung mehrerer Dozenten im Plenum und in Gruppen gelöst. Mehr Informationen erhalten Sie beim Lehrstuhl von Prof. Dr. Völzmann-Stickelbrock. Die Präsenz können Sie irgendwann im Verlaufe Ihres Studiums absolvieren.

Das bedeutet meiner Meinung nach, dass die Teilnahme nicht Voraussetzung für die Klausurzulassung ist.

LG
Lianea
 
Das bedeutet meiner Meinung nach, dass die Teilnahme nicht Voraussetzung für die Klausurzulassung ist.

LG
Lianea

Ist sie auch nicht. Du mußt die irgendwann gemacht haben. Sie ist Vorraussetzung um den Bachelorabschluß zu machen.

Man sagt, dass es allerdings sinnvoll ist sie im Rahmen der Klausurvorbereitung zu machen!
 
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