Rückstellungsfinanzierung = FK ?

Dr Franke Ghostwriter
Rückstellungsfinanzierung = FK ??

Rückstellungsfinanzierung ist laut Script innenfinanzierte Fremdfinanzierung.

Ist das nicht ein Widerspruch? Fremdkapital von Innen?

Kann mir das mal eine erklären bitte?!
 
Rückstellungsfinanzierung ist laut Script innenfinanzierte Fremdfinanzierung.

Ist das nicht ein Widerspruch? Fremdkapital von Innen?

Kann mir das mal eine erklären bitte?!

Hi,

Rückstellungen sind ja ungewisse Verbindlichkeiten, somit Fremdkapital. Damit ist klar, dass eine Fremdfinanzierung vorliegt. Innenfinanzierung bedeutet die Bereitstellung von Geld durch Einbehaltung vergangener Gewinne (Gewinnthesaurierung). Dessen Höhe kann durch die Bildung von Rückstellungen beeinflusst werden. Überlege einfach mal am Beispiel Pensionsrückstellungen: Über einen Zeitraum von mehreren Jahrzehnten wird die Höhe des zu versteuernden Gewinns durch die Rückstellungsbildung gemindert. Dieses Kapital ist im Unternehmen gebunden und steht für Investitionen zur Verfügung (also Innenfinanzierung). Faktisch gehört dieses Geld jedoch den Arbeitnehmern, da diese bei Erreichen des Pensionsalters einen Auszahlungsanspruch haben (also Finanzierung durch Fremdkapital).
Hoffe ich konnte etwas Licht ins Dunkel bringen...
 
Ah OK.

Ich ging davon aus, dass eine Rückstellung aus Geld gebildet wird, das man schon hat. Ich weise quasi in diesem Jahr 50 Millionen weniger Gewinn aus und behalte diese Summe als Rückstellung für den Kauf einer Produktionsanlage im nächsten Jahr. Dann käme das Geld ja quasi von mir und es wäre somit keine Verbindlichkeit.
 
Ah OK.

Ich ging davon aus, dass eine Rückstellung aus Geld gebildet wird, das man schon hat. Ich weise quasi in diesem Jahr 50 Millionen weniger Gewinn aus und behalte diese Summe als Rückstellung für den Kauf einer Produktionsanlage im nächsten Jahr. Dann käme das Geld ja quasi von mir und es wäre somit keine Verbindlichkeit.

Nee, so funktioniert das leider nicht. RST können nur für Sachverhalte gebildet werden, bei denen der Aufwand dem laufenden Jahr zugeordnet werden kann, Auszahlung oder Ausgabe aber erst in der Zukunft statt finden. Der Kauf einer Produktionsmaschine ist jedoch kein Aufwand, sondern ein erfolgsneutraler Vorgang (Tausch Maschine gegen Geld).
 
Hmm OK. Was wäre denn ein Beispiel für eine Rückstellung, bei der der Aspekt Fremdkapital ersichtlich ist. Hast Du da ein Beispiel?

Wirkliche Bedeutung haben in der Praxis nur die Pensionsrückstellungen, da es zum einen sehr nennenswerte Beträge sind und zum anderen lange Laufzeiten von 30 - 40 Jahren. Da kommt ordentlich was zusammen und man hat lange Zeit, bis das Geld ausgezahlt wird.
Basteln wir aber mal ein kleines Beispiel zum Verständnis: Angenommen du beschäftigst in 2010 einen Mitarbeiter auf Provisionsbasis. Weiterhin angenommen, dass die Provisionen erst am Ende des nächsten Jahres gezahlt werden müssen und für dich nicht absehbar ist, wie hoch sie ausfallen werden (wenn die Höhe bekannt wäre, müsstest du einen Rechnungsabgrenzungsposten bilden). Die Lohnzahlung ist für dich Aufwand, und da sie im aktuellen Jahr von deinem Mitarbeiter erwirtschaftet wurde, muss sie auch am Jahresende in deine GuV eingehen und mindert somit den Gewinnausweis, der ja umso niedriger ist, je mehr Aufwendungen den Erträgen gegenüber stehen. Also schätzt du die mögliche Provisionshöhe beispielsweise auf 10.000 € und bildest hierfür eine Rückstellung. In deiner GuV wird der Provisionsaufwand auch mit 10.000 erfasst und der Gewinn somit um diesen Betrag gemindert. Diese 10.000 € sind nun bis Ende 2011 in deinem Unternehmen gebunden und du kannst sie nutzen, um eine Maschine zu kaufen (=Innenfinanzierung). Allerdings gehört das Geld ja nicht dir, sondern deinem Mitarbeiter (er hat ja seine Gegenleistung in Form von Arbeit bereits erbracht). Also kaufst du die Maschine quasi mit seinem Geld (=Fremdkapital). Ende 2011 kennst du dann die genaue Provisionshöhe und musst diesen Betrag wieder erwirtschaftet haben, da die RST nun aufgelöst und der Mitarbeiter ausbezahlt wird. Letzlich hat er dir einen zinslosen Kredit gewährt.
 
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