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SA Kurseinheit 2 00029 JahreSAbschluss AnSAtz Zinsen
Wenn die Zahlung vorschüssig ist, ist dann immer die 098 gemeint, auch
wenn dort nur *Bilanzansatz Zinsen* steht oder kann dann auch der
Zeitraum gemeint sein, für den die Zinsen im aktuellen GJ gezahlt wurden ?
du hast ein Darlehen über 400 T€ aufgenommen und mußt dafür 5% Zinsen zahlen (20T€). Der Zeitraum ist vom 01.07.04 bis 31.06.05. Also zahlst du die Zinsen für das Jahr 2005 (Januar bis Juni) im voraus. Das entspricht 10T€ also genau der Hälfte (halbes Jahr 6 Monate).
Die Zinsen zahlst du meist im voraus und dann mußt du sie immer über das Konto 098 abgrenzen.
eine sonstige Forderung ist etwas was du bekommst, aber die Zinsen mußt du ja zahlen. Es wäre höchstens eine sonst. Verbindlichkeit wenn du die Zinsen erst am Ende des Jahres zahlen würdest. Also rückwirkend für das letzte Jahr.
Eine Sonstige Forderung wäre es wenn du an einen Kunden ein Darlehen gegeben hättest und du nun deine Zinsen von Juli bis Juni des Folgejahres abgrenzt und dazu der Kunde erst nach Ablauf des Jahres die Zinsen zahlen würde.
Alles was du im Voraus begleichst ist immer eine aktive (du zahlst) oder passive (du bekommst) Rechnungsabgrenzung. Dazu muß aber das Geld im alten Jahr auf dein Konto eingezahlt oder ausgezahlt werden.
"Auf der von Studenten organisierten Seite www.studienservice.de lässt es sich wunderbar plaudern, lästern und abschreiben, ganz wie im richtigen Leben auch."