SA Nr. 2 00029 JahreSAbschluss

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N

Nicoletta

Dr Franke Ghostwriter
Selbstkontrollarbeit Nr. 2 Jahresabschluss

Hallo zusammen,

habe zwar erst Aufgabe 1 gelöst😉, möchte diese aber schon mal zur Diskussion frei geben:

Buch-Nr. 110
1 1 2 2

Buch-Nr. 120
3 2 1 3

Gruß Nicoletta
 
So, also bei Aufgabe Nr. 3 bin ich noch am grübeln:gruebel:, was da wirklich von mir gewollt wird🙄 .

Und bei Aufgabe Nr. 4 sieht es bis jetzt folgendermaßen aus:

Buchnr.
210 999 600 600 500

220 200 999 60 999

230 340 380 410 420

240 320 90 140 100

250 100 100 100 10

aber ich muss es nochmal nachrechnen( ab Jahr 04)...
Bis dahin,

viel Spass noch :winke:

Joana
 
bei Aufgabe 1 und 2 habe ich folgende abweichende Lösung:

Buchungssatz 120 2 1 1 3
Buchungssatz 150 9 9 1 1

Meine Lösung zu Aufgabe 3 (keine Ahnung, ob das richtig ist):

170 1 105000 12000 1
180 1 1 400000 400000
190 1 15200 1 1
200 1 1 80000 80000

Gruss Dirk
 
ich habe noch mal eine Frage zu Aufgabe 4.
Was ist mit Anschaffung am 4.1.01 (Maschine A) oder 10.1.02 (Maschine B) gemeint ? Soll da tatsächlich mit "krummen" Zahlen die Abschreibung berechnet werden (z.B.: Maschine A 80000*362/365 = 79342 Euro)

Ich glaub, ich werde hier noch bekloppt ...

Gruss Dirk
 
Sepp oder jeder andere!

Zu Aufgabe 2 Buchnr. 130 Aussage b. die hast du als falsch gesehen, also 9 eingetragen.
Aussage b ist aber laut § 252 Abs. 1 Nr. 4 wahr, also 1! oder habe ich irgendetwas übersehen?😕

Bei Buchnr. 150 Aussage l stimme ich dir inzwischen zu. :genau: Habe hinweise auf Seite 62 in KE 2 gefunden!
 
Soo, kommen wir zu Aufgabe 3, meiner Lieblingsaufgabe!:aergern:
Hier muss mir glaube ich noch mal jemand auf die Beine helfen!
Wie kommst du bei Buchnr. 170 a 2 auf 112?.
Ich komme da auf 105. Sieht also folgendermaßen bei mir aus:
BN
170 1 105 12 1

Zu Buchnr. 180 (da) und 190 (db)
habe ich mich auf das Beispiel aus KE 2 bezogen und folgende Ergebnisse:
BN.
180 12 12 36 21
190 16 1 20 20

:auweia:
Wer kann helfen!
 
Zu Aufgabe 4!

Na klar die (kumulativen) Abschreibungen haben es mal wieder in sich obwohl das doch eigentlich so einfach sein sollte (von der Mathematik meine ich!😎 --->😉 )
Du hast bereits in Jahr 3 bei den kumulativen Abschreibungen € 60 abgezogen.
Laut Beispiel KE 2 Seite 43/44 werden dort nach der Zuschreibung erst ein Jahr später die kumulativen Abschreibungen bereinigt.
Daher sind bei mir die € 60 im 3 Jahr noch inclusive, werden erst in Jahr 4 abgezogen.

Und wie/was hast du in den Jahren 5 und 6 abgeschrieben?

Fragen über Fragen!

wer hat vorschläge?!
so, jetzt aber :dasistoff

😉 seid gegrüßt, Joana
 
Danke für die schnelle Antwort!
Von 2 bis 3 ist ok.
Jetzt muss ich aber deine Ausführungen zu Aufgabe 4 noch mal ganz genau studieren. Ich weiß nicht ob und was für ein Brett ich vor dem Kopf habe:wie kommst du denn bei den Abschreibungen auf krumme Zahlen wie 85, 415,425 usw.
??????? CONFUSED!!

....Joana
 
00029 Jahresabschluss SS 05 EA 1 + 2

Hey Leute,

irgendwie habe ich erst die EA 2 gemacht! Meine Lösungen hier zum vergleich!

Und hat jemand schon die EA 1 fertig??? Lösungen hier zum vergleichen wären schön!

So, nun zu EA 2, Kurseinheit 4

110 014 010 011 008
120 005 002 003 013
130 006 007 001 012
140 004 999 009 999
150 1 1 2 7
160 53 32 8 100
170 500 142 ? 50
180 300 353 256 280
190 40 64 125 140
200 261 261 247 1
210 624 660 1 1
220 30 84 10 26

Da ich mir nun nicht so sicher bin, hoffe ich auf eure Hilfe!

Grüße!!!

TribleB
 
Nicoletta schrieb:
Hallo zusammen,

habe zwar erst Aufgabe 1 gelöst😉, möchte diese aber schon mal zur Diskussion frei geben:

Buch-Nr. 110
1 1 2 2

Buch-Nr. 120
3 2 1 3

Gruß Nicoletta

BS 110 ist richtig, BS 120 komplett falsch.
deine Zahlen lassen darauf schliessen, dass du die Zahlen zur Klasseneinteilung aus dem Skript genommen hast -- die sind IRRELEVANT!

BENUTZE BUTTE AUSSCHLIESSLICH DIE ZAHLENEN AUS §267HGB -NUR DIE SIND RELEVANT

Volker
 
Dirk99 schrieb:
Hallo,

bei Aufgabe 1 und 2 habe ich folgende abweichende Lösung:

Buchungssatz 120 2 1 1 3

Nein, es ist 2-1-2-2

Meine Lösung zu Aufgabe 3 (keine Ahnung, ob das richtig ist):

170 1 105000 12000 1
180 1 1 400000 400000
190 1 15200 1 1
200 1 1 80000 80000

Gruss Dirk

Bei erstem überfliegen scheinen die Zahlen zu stimmen, aber: es ist nach vollen Tausend Euro gefragt, einzutragen in das Lösungsformular wären:

1 10 12 1
1 1 400 400
1 15 1 1
1 1 80 80

Volker
 
Sepp schrieb:
Hallo Joana,

l
170: Den Geschäftswert darf man zwar ansetzen, er muß aber im Jahr der
Anschaffung nicht abgeschrieben werden,

Er *darf nicht* im ersten Jahr abgeschrieben werden!

180: Die Gründungskosten hätten nicht aktiviert werden dürfen und müssen
deshalb aus der Bilanz entfernt werden,sie bleiben mit Erinnerungswert
1-1-400-400

Die 1 mit Erinnerungswert exakt gar nichts zu tun.

Volker
 
bei Aufgabe 3 habe ich noch immer Schwierigkeiten.
Bei a) komme ich zu dem Ergebnis 112 und 112. Der Kundenstamm ist doch ein gekaufter immaterieller Vermögensgegenstand für den eine Aktivierungspflicht besteht (Umkehrschluss aus § 248 II HGB)?
Bei b) stimme ich euch zu, es besteht ein Passivierungswahlrecht gemäß § 249 I 3 HGB, c) ist mir auch klar.
Bei da) besteht eine Passivierungspflicht gem. § 246 I HGB, bei db) ein Aktivierungswahlrecht gem. § 250 III HGB.
Bei e) besteht ein Aktivierungsverbot gemäß § 248 II HGB.
Bei f) besteht eine Verpflichtung zur Bildung einer Rückstellung, deshalb 80 80.
Kann mir jemand bei dc) auf die Sprünge helfen, damit komme ich irgendwie überhaupt nicht klar. Wieso 1 1??? Ist doch ein transistorisches Aktivum, oder?
 
Katrinchen schrieb:
Hallo,

bei Aufgabe 3 habe ich noch immer Schwierigkeiten.
Bei a) komme ich zu dem Ergebnis 112 und 112. Der Kundenstamm ist doch ein gekaufter immaterieller Vermögensgegenstand für den eine Aktivierungspflicht besteht (Umkehrschluss aus § 248 II HGB)?

Nein, es besteht ein Wahlrecht. Und da dieser Firmenwert im ersten Jahr auch nicht abgeschrieben werden *darf*, ist die korrekte Lösung 1 120

Bei da) besteht eine Passivierungspflicht gem. § 246 I HGB, bei db) ein Aktivierungswahlrecht gem. § 250 III HGB.
Bei e) besteht ein Aktivierungsverbot gemäß § 248 II HGB.
Bei f) besteht eine Verpflichtung zur Bildung einer Rückstellung, deshalb 80 80.
Kann mir jemand bei dc) auf die Sprünge helfen, damit komme ich irgendwie überhaupt nicht klar. Wieso 1 1??? Ist doch ein transistorisches Aktivum, oder?


Die Lösung bei dc) ist 10 10

Volker
 
Volker,

vielen Dank für deine Hilfe. Jetzt habe ich a) auch endlich begriffen. Es geht ja hier nicht nur um die Übernahme des Kundenstamms, sondern um den Ansatz des Geschäftswerts (lesen müsste man können ...), also ist hier § 255 IV HGB einschlägig.
Bei dc) bin ich zu dem gleichen Ergebnis wie du gekommen, so werde ich es jetzt auch "einschicken".
 
JA KE 2 Buchungssatz 120

Leider weichen meine Ergebnisse von den anderen ab, und ich finde den Fehler nicht, deshalb bitte ich Euch um Mithilfe:

Laut HGB liegen die neuen Grenzen jetzt bei 4,015 Mio, 8,030 Mio (klein), bzw. bei 16,060 und 32,120 Mio (mittel) usw...Ausserdem wird bei BS 120 ja nur nach der Einstufung (also ohne Rechtsfolge) gefragt:

A-GmbH 14.300 = m, 32.000 = m, 180 = m, also m = 2
B-GmbH 4.100 = m, 9.100 = m, 45 = k, also m = 2
C-GmbH 4.100 = m, 6.800 = k, 40 = k, also k = 1
D-GmbH 16.200 = g, 32.900 = g, 240 = m, also g = 3

BS 120 = 002 002 001 003

Für Eure Meinung wäre ich dankbar...
Grüße, Phil
 
Als BS 120 habe ich auch 2 1 2 3 und nicht 2 1 2 2.

@Neanderix

Wo steht denn in der Aufgabenstellung dass da nicht die Rechtsfolgen gemeint sind?

Zitat : " Bitte überprüfen Sie, zu welcher Größenklasse die u.a. Gesellschaften hinsichtlich der Rechtsfolgen für das Gründungsjahr 01 und für das Jahr 03 gehören." Hiernach würde ich aber mal stark sagen, dass bei beiden die Rechtsfolgen gelten sollen. Überzeug mich vom Gegenteil ^^.
 
Sorry, da war ich wohl zu voreilig...ich war wohl etwas voreilig, als ich auf der nächtsen Seite bei der Beschreibung der Buchungssätze für das Jahr 03 nur noch "Einstufung im Jahr 03" gelesen habe...Danke für die Hilfe!
 
neanderix schrieb:
BS 110 ist richtig, BS 120 komplett falsch.
deine Zahlen lassen darauf schliessen, dass du die Zahlen zur Klasseneinteilung aus dem Skript genommen hast -- die sind IRRELEVANT!

BENUTZE BUTTE AUSSCHLIESSLICH DIE ZAHLENEN AUS §267HGB -NUR DIE SIND RELEVANT

Volker

Was sind denn nun die aktuellen Zahlen? Die Folge 27.5, 13.75 aus dem Skript?

In meiner Online-Ausgabe des HGB steht die Folge 32, 16, 8, 4...

Gruß
Ralf
 
SaschaHB schrieb:
Als BS 120 habe ich auch 2 1 2 3 und nicht 2 1 2 2.

@Neanderix

Wo steht denn in der Aufgabenstellung dass da nicht die Rechtsfolgen gemeint sind?

Zitat : " Bitte überprüfen Sie, zu welcher Größenklasse die u.a. Gesellschaften hinsichtlich der Rechtsfolgen für das Gründungsjahr 01 und für das Jahr 03 gehören." Hiernach würde ich aber mal stark sagen, dass bei beiden die Rechtsfolgen gelten sollen. Überzeug mich vom Gegenteil ^^.

sorry, mein Fehler. Es sind selbstverfreilich die Rechtsfolgen auch für das Jahr 03 zu prüfen.
 
phil schrieb:
Leider weichen meine Ergebnisse von den anderen ab, und ich finde den Fehler nicht, deshalb bitte ich Euch um Mithilfe:

Laut HGB liegen die neuen Grenzen jetzt bei 4,015 Mio, 8,030 Mio (klein), bzw. bei 16,060 und 32,120 Mio (mittel) usw...Ausserdem wird bei BS 120 ja nur nach der Einstufung (also ohne Rechtsfolge) gefragt:

A-GmbH 14.300 = m, 32.000 = m, 180 = m, also m = 2
B-GmbH 4.100 = m, 9.100 = m, 45 = k, also m = 2
C-GmbH 4.100 = m, 6.800 = k, 40 = k, also k = 1
D-GmbH 16.200 = g, 32.900 = g, 240 = m, also g = 3

BS 120 = 002 002 001 003

Für Eure Meinung wäre ich dankbar...
Grüße, Phil

Für die D-GmbH gilt *insgesamt:

3.500= k 27.900=m 100=m also m
12.000=m 32.000=m 260=g also m

schon hier ist klar, das die D-GmbH auch in 03 eine Mittelgroße Kapitalgesellschaft sein wird, unabhängig von der Prüfung. Aber prüfen wir:

16.200= g 32.900=g 240=m => eigentlich groß.

ist aber unerheblich, da die D-GmbH die Kriterien für eine Große Kapitalgesellschaft nicht in 2 aufeinanderfolgenden Jahren erfüllt hat.

Lösung: 2 1 2 2

Volker
 
neanderix schrieb:
Für die D-GmbH gilt *insgesamt:

3.500= k 27.900=m 100=m also m
12.000=m 32.000=m 260=g also m

schon hier ist klar, das die D-GmbH auch in 03 eine Mittelgroße Kapitalgesellschaft sein wird, unabhängig von der Prüfung.

Nicht ganz: in der zweiten Zeile ist Dir ein Tippfehler unterlaufen (oder meine SA hat andere Zahlen). Es sind 12000=m 32.200=g 260=g ==> groß

Da somit im Jahr 2 und im Jahr 3 groß vorliegt, gilt für Firma D (unabhängig von den Rechtsfolgen) 3/groß.

Gruß
Ralf
 
Warum wird denn laut Musterlösung im Jahr 03 bei der Aufgabe 4 nur 45 T€ wieder zugeschrieben und nicht 60 T€ , wie in 01 außerplanmäßig abgeschrieben?

Wurde hier etwa der Abschreibungsbetrag auch wertgemindert? 🙂 (60/4=15; 60-15=45)?? Hm....
 
Sepp,

mir ist da was nicht ganz klar:

Sepp schrieb:
230: Die erfolgte Auflösung darf ich hier noch nicht abziehen,
deshalb 325 -380-415-425

Alles in bißchen verwirrend ,aber vielleicht doch zu verstehen.
Viele Grüße
Sepp

Wenn Du in BS 230 325 als kumulierte Abschreibung 03 und in 250 100 als Jahresabschreibung 04 stehen hast - wie kommst Du dann in 230 auf eine kumulierte Abschreibung 04 von 380 ??? Die müsste doch dann 325+100=425 betragen ?

Wo liegt mein Denkfehler ? 😕

Danke für Deine Hilfe !

LG Elke
 
Vicky,

Soccer82 schrieb:
Hallo,

kann mir mal jemand erklären, wie ich auf die 45.000 im Jahr 3 der kumulierten Abschreibungen komme????

Das hab ich irgendwie noch net verstanden 😕

Das ergibt sich aus § 280 I S.1 HGB (Wertaufholungsgebot). Du musst zwar den Wert von 60 TEUR wieder zuschreiben, musst aber den Wert um die eigentlich angefallene Steuer, die aufgrund der Wertreduzierung ja nicht abgeschrieben wurde, reduzieren.
Hier sieht das so aus:

Im Vorjahr hast Du nur 65 TEUR abgeschrieben, da durch die Sonder AfA sich ja der Wert gemindert hatte und Du somit die Afa anpassen musstest.
Eigentlich ohne die Sonder Afa hättest Du ja 80 TEUR abgeschrieben.
Differenz zwischen beiden = 15 TEUR.
Und die musst Du nun von der Zuschreibung wieder abziehen. Im Grunde genommen verrechnest Du hier die Zuschreibung mit der aufgrund der Sonder Afa nicht erfolgten Abschreibung.

80-65=15 (nicht erfolgte Afa)
60-15=45 (Zuschreibung - nicht erfolgte Afa)

Das Ganze gilt aber nur, wenn ein Jahr (also eine Abschreibungsperiode) zwischen der Sonder Afa und der Zuschreibung liegt. Wenn Sonder Afa und Zuschreibung in aufeinanderfolgenden Jahren sind, dann musst Du den gesamten Betrag der Sonder Afa wieder zuschreiben (da zwischendurch keine reduzierte Afa erfolgt und man daher auch nicht korrigieren muss).

Hoffe, das war verständlich

LG Elke
 
Aufgabe 4

Hallo Elke,

danke für die Hilfe, jetzt hab ich es auch verstande... 😀
Allerdings ergibt sich ein erneutes Problem....
Wie kommt ihr denn auf die 105.000 im 5 Jahr bei den Abschreibungen...??? Und wie dementsprechend auf 500.000 Anschaffungskosten im 1.Jahr???

Gruß Vicky
 
Vicky,

Soccer82 schrieb:
Hallo Elke,

danke für die Hilfe, jetzt hab ich es auch verstande... 😀
Allerdings ergibt sich ein erneutes Problem....
Wie kommt ihr denn auf die 105.000 im 5 Jahr bei den Abschreibungen...???

Die 105 TEUR Abschreibung im 5. Jahr setzen sich so zusammen:
80 (letzte Abschreibung Maschine A)
10 (halbe Abschreibung Maschine B-wird ja im Juli verkauft)
5 (halbe Abschreibung Maschine C-wird erst im Juli gekauft,10% linear)
10 (Sonder AfA für Maschine C im Jahr 05)
105 Summe Abschreibung des Jahres 05

Wie kommst Du auf 500 TEUR Anschaffungskosten im Jahr 01 😕
Das sind nur 400 TEUR für Maschine A.

Der Anfangsbestand in 06 beträgt 500 TEUR:
100 TEUR Maschine C und noch die 400 TEUR von Maschine A, die zwar abgeschrieben, aber ja noch immer zum Jahresbeginn im Bestand des Unternehmens ist - und daher mit den historischen Anschaffungskosten in 06 noch mitgeführt werden muss.

Hoffe, jetzt alles klar ?
Sonst kannst Du gern fragen 🙂 Hilft mir ja auch !🙂

LG Elke
 
Sepp schrieb:
wenn die Maschine im 2.Jahr mit 60.000 zusätzlich sonderabgeschrieben wird gäbe es rechnerisch 2 Möglichkeiten,
1) 400.000 - 80.000 -140.000 - 80.000 - 80.000 -20.000 = 0.00 oder
2) 400.000 - 80.000 -140.000 - 60.000 - 60.000 -60.000 = 0.00
Die gleichmäßige Verteilung der Restabschreibung (=Fall 2) entspricht besser den Gegebenheiten und ist in der Aufgabe verlangt.

Sollte die AfA im 1. Jahr nicht 140.000 betragen?
80.000 + 60.000 Sonder-AfA

2) Warum betragen die restlichen AfAs alle 60.000? Das verstehe ich überhaupt nicht. Ist eine Sonder-Abschreibung nicht nur einmal anzusetzen? Quasi als Sonderbetrag der Absetzung, wenn sich herausstellt, dass die Maschine vielleicht im Restwert entsprechend gesunken ist (wegen Mängeln oder so). So dass einmalig 60.000 zusätzlich abgesetzt werden? Oder wie?
 
Verstehe das Ausfüllen der Tabelle von Aufgabe 4 überhaupt nicht.

Wie kommt man in Jahr 02 auf 85 T€ Abschreibung des Jahres?
Und wieso im Jahr 06 500 T€ Anfangsbestand. Es wird doch eine Maschine für 100T€ verkauft und eine für den selben Preis gekauft?
Und wie ergibt sich die Zuschreibung des Jahres 03 von 45 T€?
Und könnte mir noch mal jemand das mit den kumulativen Abschreibungen erklären?

HILFEEE!!!
 
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