SA zu KE5

Dr Franke Ghostwriter
Wollte gerade mit der dritten SA anfangen. Hänge da allerdings schon in der ersten Aufgabe ein bischen fest und hoffe, dass mir jemand helfen kann.

Also die beiden ausgehende Frachtkosten lassen sich ja zusammenfassen. Dadurch hat man dann 300/178 (18.000 Euro).
Die eingehende Fracht ist meiner Meinung nach mit 470/178 zu verbuchen.

Dann bleibt die Frage offen, wie das mit der Mehrwertsteuer zu verbuchen ist.
Eigentlich muss die Mehrwertsteuer ja erst im nächsten Jahr dann gezahlt werden, weil der Spediteur auch erst im nächsten Jahr bezahlt wird.
Muss ich trotzdem die Mehrwertsteuer als Verbindlichkeit verbuchen? Und falls ja, was für ein Verbindlichkeitstyp soll das dann sein?
Kann im Skript nichts mehr zu diesem Thema finden, auch wenn ich mich dunkel daran erinner, dass da irgendwo was darüber stand. :confused
 
Tinchen89.
Meiner Meinung nach handelt es sich bei diesen Buchungen um antizipative Buchungen, weil die Leistung ja schon erfolgt ist und lediglich die Auszahlung im nächsten Jahr noch aussteht.
Solche werden laut KE 4 ja auf dem Konto Sonstige Verbindlichkeiten gebucht.
 
Der Abzug für die Umsatzsteuer als Vorsteuer ist (bis auf die Ausnahme der Ist-Versteuerung) ebenso wenig von der Zahlung abhängig, wie die Verbindlichkeit der Umsatzsteuer.
Bsp:
Ich erhalte in Dez 11 Ware, die ich erst in Jan 12 bezahle.
So buche ich in Dez 11
per Ware
per Vorsteuer an Verbindlcihkeit aus L+L

Ich verkaufe im Dez 11 Ware. Die Rechnung wird erst im Jan 12 bezahlt
Ich buche im Dez 11
per Forderungen
an Umsatzerlöse
an Umsatzsteuer

Die Differenz zwischen gebuchter Vorsteuer und gebuchter Umsatzsteuer ist meine Umsatzsteuerzahllast für Dezember 11.
 
Habe auch gerade angefangen. Hat schon jemand Ergebnisse zum Vergleich? Poste meine, sobald ich über Aufgabe 1 hinweg bin 🙂 Hoffe, dass ich im laufe des Tages schon ein paar Ergebnisse vorweisen und posten kann. Die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt... 😉

Danke und liebe Grüße
Martina
 
110 bis 130 habe ich wie Möhrchen 21. Für 190 - 210 habe ich folgende Buchungen:

190: 113 an 141 47.600€
200: 233 an 141 5.000 €
210: 175 an 141 950 €

Die Forderung wurde ja bereits als dubiose Forderung ausgewiesen, ist also bereits auf Konto 141 verbucht. Die ursprüngliche Forderung betrug 119.000 €, wurde aber bereits auf 45% abgeschrieben. Bleiben also 53.550 €. Davon wurden nun 47.600 € bezahlt (Buchung 190), bleibt ein Rest von 5.950 €. Die darin enthaltene Mehrwertsteuer wird korrigiert (210) und der Rest abgeschrieben (200).
 
Laut den Lösungen wurde bei Buchungssatz 200 die volle Mwst. der urspründlichen Forderung als dubios ausgewiesen. Kann mir das einer erklären warum hier 11.400 statt 950 abgeschrieben werden? Immerhin schreibe ich ja vorher auf 45% ab oder betrifft das nur die Forderung ohne Mwst?

Ähnliche Vorgehensweise bei Aufgabe 5.
 
Könnte mir eventuell jemand bei Aufgabe 2 der SA3 zum Kurs Buchhaltung weiterhelfen. Ich verstehe nicht, wie sich der durch den Dreimonatswechsel beglichene Betrag von 75.050 Euro (siehe Lösung, Buchung 140) ergibt. Zudem habe ich dasselbe Problem bei Buchung 170: Wie setzt sich der Minderungsbetrag von 15.000 Euro auf die Umsatzerlöse für eigene Erzeugnisse zusammen?
 
Bei meinen weiteren Rechnungen bin ich auf ein Problem bei Aufgabe 5 c gestoßen: Wieso entsteht bei Buchung 280 ein Ertrag in Höhe von 2000 Euro und wie kommt bei der Einstellung in die Pauschalwertberichtigungen (Buchung 290) auf einen Betrag von 13.450 Euro?
 
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