Schuldnerverzug gem. §286

Dr Franke Ghostwriter
folgende MC-Aufgabe inkl. Lösung ist mir nicht ganz klar.
Kann mir jemand helfen?

Welche Voraussetzungen müssen für einen Schuldnerverzug gem. § 286 BGB gegeben sein?

a. Bestehender Anspruch
b. Fälligkeit des Anspruchs
c. Durchsetzbarkeit des Anspruchs
d. Dem Schuldnerverzug muss ein Mahnung vorausgehen
e. Vertretenmüssen des Gläubigers

So - meine Lösungen waren:
a, b und c

Allerdings sollte richtig sein:
a, b, c und e

Nun meine Frage - warum "Vertretenmüssen des Gläubigers" bei Schuldnerverzug? hä?

Hilfe!
 
ist jetzt zwar schon etwas her mit der Frage , aber e) ist definitiv falsch.

Wenn der Gläubiger den Verzug zu vertreten hat, hat im Umkehrschluß der Schuldner den Verzug nicht zu vertreten (Ausnahmefälle, dass beide ein Verschulden trifft wären eher hypothetisch)

Daraus ergeben sich folgende Konstellationen:

GL Vertritt: S Vertritt : m.E. Anwendung §286 - Ob ein Mitverschulden nach §254 BGB anzuwenden ist, wäre denkbar, aber eher hypothetisch

GL Vertritt: S Vertritt nicht - Keine Anwendung des Verzugs, da der Schuldner nicht zu vertreten hat - insofern e Falsch.
 
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