Kommilitoninnen und Kommilitonen,
ich habe in den letzten Wochen aus den mir zur Verfügung stehenden Quellen (z.B. Kurseinheiten, Lehrbücher, Internet) einige BGB I Prüfungsschemata "zusammengebastelt", die mir in der Klausur als "Leuchttürme" den Weg durch das raue und gefährliche Klausurgewässer weisen sollen. Ich möchte sie Euch an dieser Stelle gerne zur Verfügung stellen.
Wenn ihr die Schemata verwendet, dann bedenkt bitte folgendes:
Genauso wie ein Leuchtturm hat ein Prüfungsschema lediglich eine Orientierungsfunktion. Ein Prüfungsschema ist daher nur eine Gedankenstütze und kein Rezept für eine Falllösung, das zwangsläufig zu einem (guten) Ergebnis führt, wenn man es nur genau anwendet. Ein Prüfungsschema ist zu grob und unvollständig, um als Rezept für die Erstellung eines Gutachtens gelesen zu werden.
Es wird Euch beispielsweise auffallen, dass die verwendete Symbolik, also die Nummern, Buchstaben und Pfeile, sowie deren Abfolge im Schema, semantisch nicht definiert sind und auch nicht einheitlich verwendet werden. Ob eine Folge von Pfeilen nun also als Konjunktion oder Disjunktion von Prüfstationen zu verstehen ist oder es sich nur um einen Hinweis handelt, wird aus der Struktur eines Schemas nicht deutlich.
Weiterhin vereinfacht ein Schema. Beispielsweise gibt es Tatbestände, deren rechtliche Bedeutung strittig ist, die in meinem Schema aber ohne Streit bewertet sind (z.B. Kalkulationsirrtum ist kein Anfechtungsgrund). Genauso wenig bildet ein Schema Schwerpunkte, die stärker beachtet werden müssen als andere, so wie es bei der rechtlichen Bewertung eines Sachverhalts aber oft der Fall ist. Die Unterscheidung zwischen "problematisch" und "unproblematisch" kennt ein Schema nicht, weil es von den Tatbeständen eines konkreten Sachverhalts abstrahiert.
Ein Prüfungsschema enthält auch keine oder nur wenige Definitionen, die für die gutachterliche Beantwortung von Rechtsfragen zu einem Sachverhalt aber notwendig sind.
Die Schemata sind lediglich dafür da, einem verständigen BGB I Studenten Unterstützung zu geben und nicht dafür gedacht, eine Anleitung für die Lösung einer Fallfrage zu einem Sachverhalt zur Verfügung zu stellen.
Liebe Grüße
ich habe in den letzten Wochen aus den mir zur Verfügung stehenden Quellen (z.B. Kurseinheiten, Lehrbücher, Internet) einige BGB I Prüfungsschemata "zusammengebastelt", die mir in der Klausur als "Leuchttürme" den Weg durch das raue und gefährliche Klausurgewässer weisen sollen. Ich möchte sie Euch an dieser Stelle gerne zur Verfügung stellen.
Wenn ihr die Schemata verwendet, dann bedenkt bitte folgendes:
Genauso wie ein Leuchtturm hat ein Prüfungsschema lediglich eine Orientierungsfunktion. Ein Prüfungsschema ist daher nur eine Gedankenstütze und kein Rezept für eine Falllösung, das zwangsläufig zu einem (guten) Ergebnis führt, wenn man es nur genau anwendet. Ein Prüfungsschema ist zu grob und unvollständig, um als Rezept für die Erstellung eines Gutachtens gelesen zu werden.
Es wird Euch beispielsweise auffallen, dass die verwendete Symbolik, also die Nummern, Buchstaben und Pfeile, sowie deren Abfolge im Schema, semantisch nicht definiert sind und auch nicht einheitlich verwendet werden. Ob eine Folge von Pfeilen nun also als Konjunktion oder Disjunktion von Prüfstationen zu verstehen ist oder es sich nur um einen Hinweis handelt, wird aus der Struktur eines Schemas nicht deutlich.
Weiterhin vereinfacht ein Schema. Beispielsweise gibt es Tatbestände, deren rechtliche Bedeutung strittig ist, die in meinem Schema aber ohne Streit bewertet sind (z.B. Kalkulationsirrtum ist kein Anfechtungsgrund). Genauso wenig bildet ein Schema Schwerpunkte, die stärker beachtet werden müssen als andere, so wie es bei der rechtlichen Bewertung eines Sachverhalts aber oft der Fall ist. Die Unterscheidung zwischen "problematisch" und "unproblematisch" kennt ein Schema nicht, weil es von den Tatbeständen eines konkreten Sachverhalts abstrahiert.
Ein Prüfungsschema enthält auch keine oder nur wenige Definitionen, die für die gutachterliche Beantwortung von Rechtsfragen zu einem Sachverhalt aber notwendig sind.
Die Schemata sind lediglich dafür da, einem verständigen BGB I Studenten Unterstützung zu geben und nicht dafür gedacht, eine Anleitung für die Lösung einer Fallfrage zu einem Sachverhalt zur Verfügung zu stellen.
Liebe Grüße