Auf der Klausurvorbereitung in Hagen durch den FSR Rewi wurden ebenfalls keine konkreten Hinweise gegeben (was zu erwarten war).
Die absolute Schwerpunktsetzung war (wie zu erwarten war) Schuldrecht AT §§ 280-286, 241 I II, 276, 278, 311, 313, 323, 326, 346 etc pp.
Im Vergleich spielte Schuldrecht BT eine geringere Rolle. Das spiegelt aber wohl auch die Klausuranforderung wieder.
Abseits der Veranstaltung meine Meinung:
Hilfreich ist immer die vergangenen EAs anschauen. Das sind sehr sehr oft ehemalige originale Klausurfälle. Die wahrscheinlichkeit dass eine in zeitlicher Nähe liegende EA nun Klausurfall wird liegt so hoch wie ein plötzlicher Ausbruch von Hochsommer 🙂
Man sollte sich auch auf Überraschungen vorbereiten, z.B. Leihvertrag.
Die Schwerpunkte einer Klausur/EA werden idR NICHT direkt wiederholt.
Irgendwie muss ja die Durchfallquote (leider) erreicht werden