Sicherungsübereignung?! Hilfe

Dr Franke Ghostwriter
Sicherungsübereignung?! Hilfe!

Hallo zusammen,

kann mir einer die Sicherungsübereignung erklären?
Vielleicht an nem einfachen Beispiel?

Kann mir drunter nichts vorstellen...
 
Jasmin,

jetzt bins ich nochmal.

Nur nochmal zum Verständniss:
Bei der Sicherungsübereignung übergebe ich die Rechte an einem Gegenstand meinem Kreditgeber zur Kreditsicherung.

Hast Du vielleicht noch ein Beispiel aus der Praxis?
Oder wird die Sicherungsübereignung nur beim Autokauf angewandt?! 😉

Vielen Dank im voraus,
Gruß
 
Sebastian,

nicht beim Autokauf - andersrum. Stell dir vor du willst einen Kredit bei einer Bank aufnehmen und der Bankmensch sagt: "Das ist eigentlich zu viel, das kann ich dir nicht geben, es sei denn du hast etwas zur Sicherung für mich." Du sagst dann, dass du ihm die Rechte an deinen Auto gibst, dh. für den Fall dass du den Kredit nicht zurückzahlen kannst, darf die Bank dir das Auto wegnehmen. Das kannst du natürlich mit jedem beliebig anderen wertvollen Gegenstand machen und nicht nur für Kredite, denke aber dass es da am häufigsten vorkommt.

Problem bei der Sicherungsübereignung ist, dass der andere zwar Rechte hat, aber z.B. die Bank mit dem Auto nicht viel anfangen kann, wenn du es vorher an die Wand fährst. Denn weiter nutzen darfst du den Gegenstand. Ich schau heut Abend nochmal in meine Recht-Unterlagen da war das besser erklärt als im BWL-Skript 🙂.

viele Grüße
Jasmin
 
Jasmin,

entschuldige mein Fehler, das hab ich wohl ein bisschen falsch formuliert mit dem Autokauf! =)

Meine Frage ist, ob Sicherungsübereignung in der Praxis gängig ist.
Ich denke mal an den Maschinenbau. Es gibt ja keinen "Maschinenschein" den die Bank einbehalten kann.

Aber nochmal herzlichen Dank für die Erklärung!

Gruß Seb
 
Hallo Jasmin,

entschuldige mein Fehler, das hab ich wohl ein bisschen falsch formuliert mit dem Autokauf! =)

Meine Frage ist, ob Sicherungsübereignung in der Praxis gängig ist.
Ich denke mal an den Maschinenbau. Es gibt ja keinen "Maschinenschein" den die Bank einbehalten kann.

Aber nochmal herzlichen Dank für die Erklärung!

Gruß Seb

Hallo Sebastian,

die Sicherungsübereignung ist sogar SEHR gängig in der Praxis. Der "Paradefall" ist natürlich das Auto, weil da die Bank den Fahrzeugbrief behält, der Kreditnehmer aber Besitzer des Autos bleibt und dieses nutzen darf.
Aber auch Maschinen können sicherungsübereignet werden. Da wird dann halt ein Schreiben erstellt, in dem der Kreditgeber (die Bank) als Eigentümer der Maschine benannt wird.
Grundsätzlich kann man alle Gegenstände sicherungsübereignen. In der Gastronomie wird beispielsweise auch häufig die Einrichtung übereignet (Tische, Stühle, Kühltheken, Herd,.....).
 
  1. die Sicherungsübereignung ist ein Rechtsgeschäft
  2. Rechtsgeschäfte bestehen einer oder mehreren Willenserklärungen, die darauf gerichtet sind einen bestimmten rechtlichen Erfolg herbeizuführen, der gerade deshalb eintritt, weil er gewollt ist und von der Rechtsordnung anerkannt wird
  3. der rechtliche Erfolg der Sicherungsübereignung ist auf die Übertragung des Eigentums am Sicherungsgut gerichtet
  4. da Eigentum nur an Sachen und den Sachen gleichgestellten Tieren besteht, können nur diese sicherungsübereignet werden
  5. die Übergabe des Fahrzeugbriefes hat für die Sicherungsübereignung keine Bedeutung; (weshalb der Fahrzeugbrief trotzdem mit der Sicherungsübereignung idR den Besitzer und zugleich auch den Eigentümer wechselt, schreibe ich nicht, weil das zu weit führen würde)
  6. Sicherungsübereignung erfolgt gem. §§ 929, 930, 868 BGB
  7. Fazit: Sicherungsnehmer wird Eigentümer; Sicherungsgeber bleibt Besitzer;Sinn und Zweck der Sicherungsübereignung: falls der Sicherungsnehmer seine Pflichten aus der zusätzlichen Sicherungsabrede nicht erfüllt, kann der Sicherungsnehmer das Sicherungsgut herausverlangen und ggf. verwerten, um sich aus dem Erlös zu befriedigen. Auch in der Insolvenz des Sicherungsgebers hat der Sicherungsnehmer besondere Rechte
 
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