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Skript S. 109 CashFlow

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müsste man bei der CashFlow-Berechnung nicht eigentlich den Ertragsteueraufwand i.H.v. 300TEUR auch dazuaddieren, da hier ja kein Mittelabfluss stattfindet? Den Mittelabfluss zieht man ja später i. H. v. 360TEUR noch ab. Wird durch die "Nicht-Bereinigung" nicht der CashFlow schlechter dargestellt als er ist?
Grundsatz ist doch: ZahlungsUNwirksame Aufwendungen dazuaddieren.
Oder ist in diesem Beispiel berücksichtigt, dass nach EStG bzw. KStG Ertragseuern den Aufwand ohnehin nicht mindern? Das wäre aber m. E. nach komisch, da handelsrechtlich Steuern durchaus betriebsbedingte Ausgaben sind.

Kann mich einer erleuchten bitte?
 
Dr Franke Ghostwriter
ich glaube, dass du den Steueraufwand nicht noch mal extra hinzuaddieren musst. Unter (1) des Bsp. ist ja die Rede von Gewinn VOR Steuern. Die Steuern wurden in dem Ausgangswert somit bisher nicht berücksichtigt. Soweit zumindest mein Verständnis. 😉

Viele Grüße
 
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