Stellvertretung

Dr Franke Ghostwriter
Bei mir bestehen noch unklarheiten zur vertretung ohne vertretungsmacht.

liegt in folgendem fall eine vertretung ohne vertretungsmacht vor?:

A gibt dem B mündliche vollmacht für ein rechtsgeschäft mit C. Der C weißt aber das rechtsgeschäft gemäß § 174 BGB unverzüglich zurück...

oder liegt gar keine vertretung ohne vertretungsmacht vor, da es de facto zu gar keinem rechtsgeschäft gekommen ist?!?

danke julia
 
Nein, es liegt keine Vertretung ohne Vertretungsmacht vor.
Denn:
Erstens besitzt B hier eine wirksame Vollmacht und zweitens hat der die Grenzen der Vollmacht beachtet.
Hätte! C die Vertretung nicht mangels Vollmachtsurkunde zurückgewiesen, läge eine wirksame Stellvertretung vor.
 
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