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gibts irgendwo beispiele für die verschiedenen rechtsformen was die steuerbelastung betrifft? in 614 k1 is ja am ende ein beispiel für gehaltszahlung und ausschüttung bei einer gmbh. wie is das bei anderen rechtsformen (einzelunternehmer, personengesellschaften usw). ich find da leider nix.
Bei Personengesellschaften wird nicht geschüttet. Der Gewinn ist beim Gesellschafter nach §32a EStG zu versteuern, unabhängig davon, ob er thesauriert oder "ausgeschüttet" wird (es sei denn der Ges'er beantragt §34a EStG). Gestaltungsmaßnahmen bei Personengesellschaften mit den Gesellschaftern iSv zB Gehältern, Mieten und Pachten gibt es nicht, da diese steuerlich wie Vorabgewinne behandelt werden.
Siehe auch Kapitel 3, KE 1 Kurs 0614.
"Auf der von Studenten organisierten Seite www.studienservice.de lässt es sich wunderbar plaudern, lästern und abschreiben, ganz wie im richtigen Leben auch."