Steuern

Dr Franke Ghostwriter
Tag zusammen!

Wollte fragen, was ihr alles bzgl. dem Thema Steuern für die Klausur macht. Bis zum letzten Semester konnte man das Thema ja gänzlich vernachlässigen, dann die Überraschung in der Klausur...

Die Aufgaben zu diesem Thema in der Klausur waren alle reine Theorie, d.h. nichts zum rechnen dabei, nur MC Aufgaben. In der Moodle Lernumgebung bei den "Übungsaufgaben des Online-Mentors" sind auch nur theoretische Aufgaben zu finden. Übt ihr also nur diese, oder setzt sich jmd auch mit den ganzen Rechnungen auseinander?

Mfg, Adam
 
ich gehe eigentlich davon aus, daß zumindest eine Aufgabe zu Steuern dabei sein wird. Es werden wohl eher MC Fragen sein.
Ich habe den Stoff di Tage nochmal durchgearbeitet, so für alle Fälle. Berechnungen könnten evtl. zu Bemessungsgrundlagen vorkommen, kann man aber gut mit den Gesetzestexten lösen.
LG Lisa
 
Also beim EStG sind die verschiedenen Einkunftsarten wichtig, beim GewStG und KöStG jeweils die Steuerpflichtigen, Steuerpflicht und ncoh ein paar andere Sachen. Zur Berechnung GewStG ab § 8 und KöStG ab § 7. Ansonsten Besonderheiten bei Besteuerung der Personengesellschaften, Freiberufler und Selbständigen. Hmm, was noch.
Umsatzsteuer, steuerbare Umsätze, innergemeinschaftliche Ausfuhr, Ausfuhr ins Ausland und damit verbundene Einfuhrumsatzsteuer.
Da der Lehrstuhl den Bereich neu übernommen hat, wird es wahrscheinlich ab jetzt immer abgeprüft.
Ansonsten habe ich mir das Zeug unnötig in die Birne reingeklopft...
 
Da der Lehrstuhl den Bereich neu übernommen hat, wird es wahrscheinlich ab jetzt immer abgeprüft.

Der Ansicht war auch unser Mentor bei der Klausurvorbereitung. Wenns wieder 20% der Gesamtpunktzahl ausmacht, ist es doch lohnenswert mal nen Blick reinzuwerfen ^^
So, hab mir dann noch nen Paar Sachen angestrichen, die versch. Rechnungen schau ich mir doch lieber nochmal im Skript an...
 
So, ich habe gestern abend nochmal das Skript überflogen...

Habe mir nochmal aufgeschrieben, dass die Körperschaftssteuer 15 % (KStG §23) beträgt und die Jahressteuerschuld mit Einkommen x Körperschaftssteuer zu berechnen ist.

Die Gewerbesteuer beträgt 3,5 %, der Gewerbeetrag wird immer auf 100 abgerundet. GewStG §11

Welche Paragrahen sind noch wichtig, damit man nicht noch viel auswendig lernen muss?
 
Freibetrag von 100.000,- bei der Gewerbesteuer bei Hinzurechnungen

Kann man das als Freibetrag deklarieren?... Bei mir (2009) steht §8.1 "Ein viertel der Summe aus [...] soweit die Summe den Betrag von 100.000 Euro übersteigt"

Heisst das nicht, dass sie, wenn sie die 100k EUR-Grenze überschreiten dann wirklich auch zu ein viertel erfasst werden?
Freibetrag wäre ja, dass z.B. bei Entgelten für Schulden bei einer Summe von 150k, nur 50k, bzw. dessen 1/4, also 12,5 erfasst wäre.
Ich denke beim geg. Bsp. müsste es 150k*(1/4)=37,5k sein.

Was denkt ihr ?
 
Ich würde es so sehen, dass sobald der Satz insg. über 100.000 ist, 1/4 hinzuzurechnen sind. Unter 100.000 Euro entfällt dies.

Oder aber:
Wenn die Summe (1/4 der genannten a-f) über 100.000 ergibt, dann wird es hinzugerechnet, ansonsten enfällt es?
 
Oben