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Es gab ein neues Urteil des Bundesfinanzhofes (BFHE 201, 156 = NJW 2003, 533; 201, 211 = DStR 2003, 150. NJW bedeutet Neue Juristische Wochenschrift und ist in jeder Unibibliothek einsehbar), das es evtl. erlaubt, Studienkosten im voraus zu berücksichtigen.
z.B. Studium in den Jahren 00 - 04, anfallende Kosten: 10.000 Euro.
Arbeit anschließend in den Jahren 05 - 20. Die im Studium anfallenden Kosten könnten dann mit den Einnahmen verrechnet werden.
Es gibt aber eine Verwaltungsrichtlinie, nach der dieses Urteil jetzt nicht verallgemeinert werden soll.
Einen aktuellen Bericht hierüber ist zu finden in NJW 2004, Heft 8, Seite 740.
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Das Team von Studienservice.de
Es gab ein neues Urteil des Bundesfinanzhofes (BFHE 201, 156 = NJW 2003, 533; 201, 211 = DStR 2003, 150. NJW bedeutet Neue Juristische Wochenschrift und ist in jeder Unibibliothek einsehbar), das es evtl. erlaubt, Studienkosten im voraus zu berücksichtigen.
z.B. Studium in den Jahren 00 - 04, anfallende Kosten: 10.000 Euro.
Arbeit anschließend in den Jahren 05 - 20. Die im Studium anfallenden Kosten könnten dann mit den Einnahmen verrechnet werden.
Es gibt aber eine Verwaltungsrichtlinie, nach der dieses Urteil jetzt nicht verallgemeinert werden soll.
Einen aktuellen Bericht hierüber ist zu finden in NJW 2004, Heft 8, Seite 740.
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