Studentenstatus

Dr Franke Ghostwriter
da ich zum nächsten Wintersemester ein Vollzeitstudium an der Fernuni Hagen aufnehmen möchte, aber nebenbei auch weiterhin in Teilzeit arbeiten muss, interessiert mich natürlich, ob ich dabei dann einen Studentenstatus gleich dem einer Präsenzuni erhalte. Hierbei wäre ja dann zu beachten, dass ich nicht mehr als 19Stunden die Woche arbeite und was viel wichtiger ist, anders abgerechnet werde, was sowohl mir als auch dem Arbeitgeber zu Gute kommen würde.
Freue mich über eine Antwort
Grüße
Fallanda
 
Da wendest du dich besser direkt an die Fernuni - denn die allermeisten sind hier berufstätig und studieren nebenbei oder studieren und machen in Hagen zeitgleich ein zweites Studium.
Vollzeit Studenten sind mir bis jetzt eher selten untergekommen.
 
Ja, genau das will sie aber ja auch...nebenbei arbeiten. Ihrem Post nach will sie dann bei ihrem AG als "Werksstudent" abgerechnet werden. Richtig?

Da man als Vollzeit Fernuni Student sogar Bafög beziehen könnte, ist der Status wohl gleich, aber das sind Fragen, mit denen man sich tatsächlich besser ans Studentensekretariat wendet.
Ansonsten noch beachten, dass es aber eine Altersbegrenzung für Studenten bzgl. der Krankenversicherung gibt.
 
Was ich meinte ist, dass die meisten einen Vollzeitjob haben und nicht als Werkstudenten unterwegs sind.
 
Danke euch für die schnellen Antworten,
grundsätzlich wäre ich wohl nicht als Werksstudent unterwegs, da das ja eine studienbezogene Arbeit (oder umgekehrt) vorrausetzen würde, soweit ich weiß.
Als normale studentische Teilzeitkraft in irgendeinem Betrieb, sind auch die Sozialabgaben und Steuern in der Regel begrenzt, was ich anstrebe, falls das möglich ist.
Werde mit Sicherheit dieses auch noch einmal in einem persönlichen Gespräch mit der Studienberatung, welches ich demnächst plane, ansprechen.
Danke auch für den Link zur Krankenversicherung, der recht interessant ist, da ich eben genau unter solche Ausnahmen falle (über 30 bzw. genau 30 *g* und Abitur auf zweitem Bildungsweg).
Grüße
Fallanda
 
Danke euch für die schnellen Antworten,
grundsätzlich wäre ich wohl nicht als Werksstudent unterwegs, da das ja eine studienbezogene Arbeit (oder umgekehrt) vorrausetzen würde, soweit ich weiß.

Nein. Mit Bezug zum Studium hat eine Werkstudententätigkeit rechtlich betrachtet nichts zu tun. Der Unterschied sind eben die Sozialabgaben (Lohnnebenkosten), das Unternehmen muss einfach nur wissen, wie ein Student in der Lohnbuchhaltung anders (=billiger) zu handhaben ist.

Als normale studentische Teilzeitkraft in irgendeinem Betrieb, sind auch die Sozialabgaben und Steuern in der Regel begrenzt, was ich anstrebe, falls das möglich ist.

Die meisten Studenten bemerken ja gar nicht, dass sie sich dabei ausnutzen lassen. Aber rein rechtlich betrachtet hast du Recht.

Danke auch für den Link zur Krankenversicherung, der recht interessant ist, da ich eben genau unter solche Ausnahmen falle (über 30 bzw. genau 30 *g* und Abitur auf zweitem Bildungsweg).

Dann rechne mal mit etwa 130 Euro im Monat, die du als Ü30-Student deiner (gesetzlichen) Krankenkasse monatlich zahlen darfst, damit du bei denen als Student krankenversichert bist! So gesehen ist deine Aussage einen Absatz weiter oben schon mal hinfällig, denn unter die 130 Euro kommst du nicht. Als Ü30 sollte man nie Vollzeit-Student sein, es sei denn man bekommt richtig viel Bafög.

Ich bin mir im Moment nur nicht sicher, ob das alles ab dem vollendeten 30. (also bis zum Tag vor dem 31. Geburtstag) zuschlägt oder schon wenn man 30 geworden ist.
 
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Ich bin mir im Moment nur nicht sicher, ob das alles ab dem vollendeten 30. (also bis zum Tag vor dem 31. Geburtstag) zuschlägt oder schon wenn man 30 geworden ist....


Tschuldigung, wenn ich mich da gerade mal einmische. Aber Du irrst Dich in einem wesentlichen Punkt:
Das 30. Lebensjahr vollendet man am Tag des 30. Geburtstages...
 
Tschuldigung, wenn ich mich da gerade mal einmische. Aber Du irrst Dich in einem wesentlichen Punkt:
Das 30. Lebensjahr vollendet man am Tag des 30. Geburtstages... 🙂

Wenn ich so drüber nachdenke, ja. Die Jahrtausendwende war aber Silvester 2000/2001, nicht 1999/2000!

Die Formulierung "Beginn des 30. Lebensjahres" meint ja dann wirklich schon den 29. Geburtstag und "Vollendung des 30. Lebensjahres" den 30. Geburtstag. Also muss man als 29jährige(r) (ich unterlag eben dem Irrtum dass man als 30jährige(r) genauer kucken muss) schauen wie es formuliert ist. Aber dann darf sich ja Fallanda "freuen", da sie jetzt definitiv zu den gears*hten Ü30-Vollzeitstudenten gehört. Aber wenigstens hat sie in ihrer Situation (2. Bildungsweg) eine Chance auf Bafög.
 
Wenn ich so drüber nachdenke, ja. Die Jahrtausendwende war aber Silvester 2000/2001, nicht 1999/2000!

Das hängt davon ab ob das erste Jahrtausend im Jahre 0 oder 1 begann. Ich bin jetzt zu faul das Geschichtsbuch zu wälzen.

Die Formulierung "Beginn des 30. Lebensjahres" meint ja dann wirklich schon den 29. Geburtstag und "Vollendung des 30. Lebensjahres" den 30. Geburtstag. Also muss man als 29jährige(r) (ich unterlag eben dem Irrtum dass man als 30jährige(r) genauer kucken muss) schauen wie es formuliert ist. Aber dann darf sich ja Fallanda "freuen", da sie jetzt definitiv zu den gears*hten Ü30-Vollzeitstudenten gehört. Aber wenigstens hat sie in ihrer Situation (2. Bildungsweg) eine Chance auf Bafög.
Wieso so kompliziert den ersten Geburstag feiert man ein Jahr nach der Geburt ergo ist der 30te 30 Jahre nach der Geburt.

Geburtstag ist ja eigentlich nur die Kurzform von Jahrestag der Geburt und somit ein klarer Endwert.
 
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