• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Studienkonto bei Gasthörerstatus

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ich hätte da mal eine Frage:
Seit ich in den Gasthörerstatus gewechselt habe, weil ich an einer anderen Uni Vollzeit eingeschrieben bin, habe ich keinen Bescheid mehr bekommen über mein Studienkonto..

Kann mir das jemand erklären? Oder ist das nen Versehen?

LIebe Grüße aus Augsburg

Lyss
 
Ich weiß zwar immer noch nicht genau, was ein Akademistudent ist, aber das allein sagt schon, daß ich keiner bin, glaub ich..

Ich studiere BWL auf Diplom Teilzeit Fernuni.. momentan eben als Gasthörerstatus..

Aber danke erstmal für die Antwort..

Lyss
 
Lyss,

offiziell gibt es den Gasthörerstatus an der FU nicht mehr.
An dessen Stelle traten "Akademiestudenten".

Akademiestudenten werden immer nur für ein Semester zugelassen (erneute Zulassung wie bei Normalstudenten via Rückmeldung) und können keinen Studienabschluss erlangen (nur eine Bescheinigung).

Akademiestudenten haben kein Studienkonto in Hagen.
 
KLasse, danke für die Antwort:

Wenn ich aber irgendwann wechsle wieder auf Teilzeitstudent, werden mir dann die Leistungen aus der "Akademiestudent"-Zeit aber schon angerechnet oder gibt es da einen Unterschied? Ich kann ja die Kurse ganz normal belegen und die Klausuren wohl auch mitschreiben.. gelten die dann?

Bzw. andere Frage vielleicht: wenn ich "pausieren möchte", reicht es dann, mich einfach nicht zurück zu melden und in - sagen wir - 1-1,5 Jahren wieder mich anzumelden, oder geht dann alles flöten? (KLausurberechtigungen)..

Danke, liebe Grüße

Lyss
 
Ich denke, die Akademiestudentzeit gilt nicht. Wenn du dich nicht immatrikulierst, wird deine Zeit auch nicht berechnet. Am besten Frage noch einmal kurz im Studentensekretariat der Fernuni dazu nach: 02331 987 2555.
 
Ich meine mal gelesen zu haben, dass man als Akademiestudent zwar die EAs und damit die Klausurberechtigung anerkannt bekommt, aber keine Klausuren schreiben darf. :confused
 
Ihr verwirrt mich.. jetzt war ich grad auf der Homepage..

Akademiestudenten sind für mich was anderes.. laut Homepage ja sowas wie Probestudieren oder nebenbei Zusatz-Kenntnisse erlangen..

Ich hab mich als Gasthörer eingeschrieben, weil ich an einer anderen Uni Vollzeit eingeschrieben bin und sonst net weiter machen kann..

Ich bin verwirrt..

P.S.: jetzt muß ich nur noch rausfinden, wie ich von der Arbeit aus an der Uni anrufen soll.. *seufz*.. bei den Geschäftszeiten der Uni.. und einem Vollzeitjob.. Urlaub nehmen? *lach*
 
jetzt bin ich auch etwas verwirrt. habe mich als akademikstudent eingeschrieben und möchte darüber die hochschulzugangsberechtigung erlangen. das geht aber nur, wenn ich auch die leistungsnachweise für bestimmte kurse erbringe (bei informatik 8 stück). deswegen ging ich davon aus, daß ich sehr wohl an tutorien, eas und klausuren teilnehmen kann. jedoch keinen abschluss erlange damit. was also mit den scheinen passiert, bleibt einem selber überlassen. in meinem fall kann ich die dann abgeben und den hochschulzugang beantragen. oder hab ich da was falsch verstanden?

liebe grüsse
nina
 
Lyssandra,

wenn du an einer Uni Vollzeit studierst und an der Fernuni einen zweiten Studiengang dann bist du Studiengangszweithörer. Das heißt du wirst nicht immatrikuliert sondern nur zum Studium zugelassen. Du wirst aber vom Status her wie ein Vollzeit- oder Teilzeitstudent behandelt. D. h. du kannst normal alle Kurse belegen und Klausuren schreiben oder gar eine Diplomarbeit anfertigen. Ein Studienkonto wird für dich an der Zweituni nicht angelegt. Ist auch gar nicht nötig. Du erhältst bei deinem Erststudium ein volles Studienkonto. Hier werden aber alle vorherigen Studienzeiten angerechnet. Schließlich bist du bei der Immatrikulation verpflichtet alle Studienzeiten anzugeben. Ist das Studienkonto verbraucht zahlst du an deiner Erstuni 650 pro Semester. Deine Zweituni (in diesem Fall die Fernuni) ist daher gar nicht an deinem Studienkonto interessiert und du musst bei ihr auch niemals Gebühren entrichten müssen, solange du nur Studiengangszweithörer bist.

Viele Grüße

Rafael
 
Ach so, hab ich noch vergessen. Den Status deines Studienkontos kannst du damit jetzt nur bei deiner Erstuni wo du normal immatrikuliert bist im Studiensekretariat erfragen. Ich weiß nicht ob jede Uni pro Semester alle Studenten über ihr Studienkonto informiert. Ich z. B. bekomme nicht jedes Semester Information über mein Studienkonto. Es gab lediglich bei der Einführung eine Auflistung für mich wie abgebucht wird. Jetzt muss ich halt selber drauf achten, ab welchem Semester Gebühren anfallen würden.
 
Benedikt schrieb:
Wie man's nimmt......... 🙄

Wieso? So wie ich das dann verstehe sind doch überhaupt keine Studiengebühren fällig. Oder liege ich da jetzt falsch? Wenn du in einem Bundesland lebst in dem die Erstuni keine Gebühren für Langzeitstudenten erhebt und die Fernuni Hagen für Studiengangszeithörer kein Studienkonto einrichtet, dürften doch eigentlich auch nie Gebühren fällig werden???
 
Rafael schrieb:
Wenn du in einem Bundesland lebst in dem die Erstuni keine Gebühren für Langzeitstudenten erhebt und die Fernuni Hagen für Studiengangszeithörer kein Studienkonto einrichtet, dürften doch eigentlich auch nie Gebühren fällig werden???

So ganz stimmt das nicht.
Es ist richtig, dass für Lyss bei der FU nie ein Studienkonto in NRW eingerichtet wird. Es sei denn, sie wechselt von Bayern nach NRW. Wenn sie ihr Studium in Bayern abschließt, werden dann aber die Zweitstudiumsgebühren der FU fällig, denn es ist unerheblich, wo in Deutschland man studiert hat. Der akademische Abschluss zählt.
 
Mh, wieder was gelernt. Ist aber auch kompliziert mit den Studiengebühren. Aber ich denke mal da wird sich bald sowieso einiges ändern. Schließlich ist NRW jetzt auch schwarz und Rüttgers hat sich ja schon offen für generelle Studiengebühren ausgesprochen, sodass wir bald alle, auch fürs Erststudium bezahlen können... :mad
 
Genau! Und außerdem wird Bayern zu den ersten Bundesländern gehören, bei denen auch das Erststudium gebührenpflichtig wird! Mit Langzeit- und Zweitstudiengebühren waren sie ja auch vorne mit dabei...
 
Doch, nur zur Info (TeilI)
ich hab ein studienkonte eingerichtet bekommen, als ich noch nicht an der Uni Augsburg wieder eingeschrieben war und BWL als Fernstudium Teilzeit angefangen habe.. aber das war eben meine Frage: seit ich an der Uni Augsburg wieder eingeschrieben und in Hagen nur noch Gasthörerstatus habe, bekomme ich keinen Bescheid mehr..
aber wenn dann kein konto belastet wird, dann ist es jetzt klar..

Und zur Erläuterung Teil II:
Ich hab dieses Semester auch in Augsburg meinen Bescheid über Studiengebühren bekommen: Langzeitstudierende ab dem 12. Semester dürfen 500 Euro zahlen..

Danke für eure Hilfe!
Grüße

Lyss
 
Dr Franke Ghostwriter
Ich hab mich als Akademiestudent eingeschrieben um die 325/650 zu umgehen geht das? ich wollte mich erst dann richtig einschreiben, wenn ich kurz vor dem Vordiplom stehe? Das ist doch keine Illusion von mir oder?
Würd mich seeehr ärgern, wenn das nicht möglich ist...
 
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