Studieren mit Hartz IV oder ALG II

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vroni0815

Dr Franke Ghostwriter
Gibt es leute, die ihr Einkommen während des Studiums vom Jobcenter aufstocken lassen? Gibt es dann Maßnahmen, die man antreten muss? Da ich nur 20 Stunden arbeite (mehr geht laut Vertrag nicht) überlege ich eine Aufstockung zu beantragen. Wohngeld habe ich.
 
Hm, hättest du zu wenig, hätte dich das Wohngeldamt(normalerweise) schon längst zur ARGE geschickt....jedes Amt will nämlich Kunden loswerden,/abschieben, sofern es geht. Von daher...verdienst du überhaupt zu wenig? So dass aufstocken überhaupt ginge? Du kannst nicht wegen dem Studium aufstocken, schon gar nicht wenn du Vollzeitstudentin bist! Da würdest du übrigens auch kein Wohngeld bekommen, Studenten kriegen nix. Sollte herauskommen, dass du als Vollzeitstudentin Wohngeld haben solltest, darfst du alles zurückzahlen und hast Ärger am Hals.
Und sollte es klappen, dass du Aufstockerin wirst, klar, dann bist du ab sofort dann auch dazu verpflichtet, dich für Vollzeitjobs zu bewerben, bzw. dich für Jobs zu bewerben mit denen du dich selbst finanzieren kannst.
Gina
 
Na so ganz stimmt das nicht.
Ich arbeite bei einer Wohngeldstelle und wir haben auch Studenten.
Hartz 4 Bezüge und Wohngeld zusammen, das geht nicht. Weil die ARGE deine Wohnung bezahlt.
Wir schicken auch niemanden zur ARGE wenn er zu wenig verdient. Habe ich nie erlebt.
Denn wer Wohngeld beantragt arbeitet in den meisten Fällen und ist nicht arbeitssuchen. Arbeitssuchend = ARGE.
Es wird allerdings einiges geprüft beim Wohngeld z. B. ob du nicht eher BAB oder BAföG beantragen kannst. Wenn dir das Studentenwerk/BAföG Amt einen Zettel ausfüllt, das du keine Ansprüche hast oder du dich in der Zweitausbildung befindest hast du nichts zu befürchten. Darlehen z. B. von der KFW werden auch nicht als Einkommen angerechnet.
Wenn du zuwenig verdienst, kannst du natürlich eine Aufstockung beantragen, kenne ich auch. Ich glaube du musst der ARGE dann für einen gewissen Stundensatz pro Woche zur Verfügung stehen. Am besten du informierst dich direkt vor Ort. Du musst gucken, wo mehr für dich rausspringt. Ich würde das Studium nicht verschweigen.

Viele Grüße Stefanie
 
Na, dann arbeitest du aber in einer seeeeehr humanen Wohngeldstelle - denn ich habe da so einiges durch (vor gut 10 Jahren allerdings), und wenn ich an die heutigen ARGE-Erfahrungen denke...(die schicken wirklich sehr gerne erstmal weg, aber auch die Bafög-Stelle....und dann hat man den Salat, da sich keiner zuständig fühlt fürs zahlen und man ohne Geld dahockt - ich musste damals z.bsp. deswegen meine schul. Ausbildung knicken.....konnte erst nach 1 Jahr, nämlich nach äh Unterhaltsklage gegen meinen Vater, diese Ausbildung machen. Bei uns war es strikt so, dass Studierende oder aber auch Schüler KEIN Wohngeld bekommen, aber später fand ich einen Härtefallparagraphen und es fand sich eine andere Lösung, bzw. ein Mix.nAber auch erst nach der Unterhaltsklage, dazu war ich leider verpflichtet. Übelst. Vor allem, wenn man gar keinen Kontakt mehr zu seinem Vater hatte..
 
echt?? wow, das will ich schriftlich....da muss ich mal recherchieren, das sind ja gute Aussichten!!! (äh falls ich nicht genug verdienen würde, aber auch wegen der Mainz-Sache...dort kann man ja ohne Abi studieren wenn man 1 Jahr woanders (Hier...) studiert hat....)
 
Also ich bekomme schon seit 2005 Wohngeld als Studentin........ 73 Euro / Monat, ist zwar nicht viel aber besser als nix.
 
Studierende können aber nur Wohngeld erhalten, wenn sie grundsätzlich keinen Baföganspruch haben, also z.B. ein nicht förderungsfähiges Studium betreiben oder außerhalb der Regelstudienzeit studieren oder ...
 
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