Studium absetzbar ja oder nein

Dr Franke Ghostwriter
Hallo
kennt sich jemand damit aus, ob ich mein Studium irgendwie steuerlich geltend machen kann??
Infos vorab
- Abgeschlossene Ausbildung
- ein paar Jahre Jura studiert jedoch nicht abgeschlossen
- jetzt gehe ich arbeiten und studiere nebenbei

Es handelt sich hierbei ja nicht um meine 1. Ausbildung, da ich ja schon eine Ausbildung habe.
Ist es für mich ein Zweitstudium??
 
Es ist Deine 2. Ausbildung - meines Erachtens ist es egal, ob die 1. Ausbildung ein Studium oder eine Berufsausbildung war. Außerdem nebenberuflich - also unter Werbungskosten abzugsfähig.

Was mir so spontan einfällt, was man absetzen kann:
- die direkten Studienkosten
- Kosten für die Universitätsbibliothek (Porto) und alles, was sonst in Form eines Gebührenbescheids aus Hagen kommt
- Teilnahme an Mentoriaten (Fahrtkosten wie Zug/ÖPNV-Ticket bzw. Kilometerpauschale, außerdem Tagessätze für Verpflegungsmehraufwand) - hier gibt es Vordrucke der Fernuni als Teilnahmebestätigung
- Fahrtkosten zu den Klausuren
- Bücher und sonstige Studienmaterialien
- Laptop und Tablet habe ich zu 50% angesetzt (50 % Uni, 50 % privat), wurde so anerkannt
- Fahrten zu Lerngruppen oder zur Bibliothek - entweder von anderen bestätigen lassen oder zumindest detailliert dokumentieren

Letztlich eben alle tatsächlichen Kosten, die studienbezogen so anfallen.
 
ergänzend zu den Absetzungsmöglichkeit die Weekend genannt hat kannst du auch dein Büro mit in der Steuererklärung angeben (Anteil der Miete). Hier kommt es aber sehr auf den Finanzbeamten an ob dies anerkannt wird.
Insbesondere wenn du nicht einen abgeschlossenen Raum nutzt sondern nur eine Büroecke.
Mit Glück kannst du aber mit dieser Ausgabe einen recht hohen Betrag geltend machen (machte bei mir ca. 200€ aus).

Ansonsten habe ich die Erfahrung gemacht, dass es sinnvoll sein kann bereits in der Steuererklärung alles zu begründen. Beispielsweise warum Handy und Tablet in direkten Zusammenhang mit deinem Studium in Verbindung stehen (z.B. Smartphone: Skripte im Zug lesen, Vorlesungen als MP3 anhören etc.). Die Bearbeiter sind dann eher geneigt die Werbungskosten anzuerkennen.
 
Generell würde ich Dukekay2010 recht geben!
Es gibt zu der Sache mit dem Arbeitszimmer ein ganz frisches Urteil. Das oberste Finanzgericht der Bundesfinanzhof hat erst kürzlich der Auffassung der Finanzverwaltung recht gegeben und gesagt, dass eine "Arbeitsecke" nicht ausreichend ist. Also könnte dies problematisch sein wenn man es versucht abzusetzen.
Wenn man ein richtiges Zimmer hat (4Wände+Tür 😉) ist es aber gar kein Problem außer es handelt sich um ein Durchgangszimmer, dann kommt es darauf an welche Räume angrenzen und wie oft man das Zimmer als "Durchgang" nutzt
 
Ich habe es bisher als Werbungskosten absetzen können...ist bisher immer OK gewesen.
Was das Arbeitszimmer angeht, sehe ich es wie Lyvianne.
 
Kurz und Knapp. Ja du kannst das Studium als besondere Belastung ansetzten. Also Lehrmaterialien und natürlich Studien gebühren. Du musst halt nur sehen in welchem Jahr du was absetzen willst bzw. kannst. Da muss man Rechnen da kann man einiges rausholen.
 
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