ich bin gerade etwas verwirrt bezüglich der Taschenrechnerregelung für Finanzierung. In dem Video zum Kolloqium meint Dr. Ewert das es Ihm egal sei ob man einen programmierbaren Taschenrechner oder einen anderen. In den zugelassenen Hilfsmitteln steht jedoch, das nur nicht-programmierbare zugelassen sind. Was stimmt nun?