Taschenrechnerempfehlung Casio für externes u. internes Rewe

Dr Franke Ghostwriter
seit der Schulzeit habe ich keinen Taschenrechner mehr besessen.

Brauche eine Empfehlung für einen Taschenrechner, den ich für BWL I und BWL II benutzen kann. Soweit ich weiß, darf der nicht programmierbar sein. Da ich nicht versehentlich einen programmierbaren kaufen möchte, suche ich hier eine Empfehlung. Am besten Casio fx....., denn die kann ich hier direkt im Schreibwarenladen kaufen. (Eine Kaufempfehlung im Laden lehne ich ab, weil ich das alte Mütterchen als Verkäuferin als nicht ganz kompeten empfinde)
 
und außerdem kann er gleichungen nach x umstellen, besonders hilfreich beim internen zinsfuß (bwl II) und gleichungssysteme mit bis zu drei unbekannten lösen. standardabweichungen, wertetabellen eindimensionaler funktionen und was das herz sonst noch so begehrt...
 
und außerdem kann er gleichungen nach x umstellen, besonders hilfreich beim internen zinsfuß (bwl II) und gleichungssysteme mit bis zu drei unbekannten lösen. standardabweichungen, wertetabellen eindimensionaler funktionen und was das herz sonst noch so begehrt...

Habe mir den kürzlich zugelegt, um internes ReWe und Finanzierungs GL zu bestehen - Frage eines armen BoL: wie stellt er Gleichungen nach x um, löst Gleichungssysteme mit drei Unbekannten etc.?
Gibt es irgendwo eine Anleitung dafür?
 
Warum? Du machst das doch sehr gut. 🙂
Außerdem lag auch jedem Taschenrechner mindestens eine Anleitung bei, die hätte man auch lesen können. 😉

Also ich hätte Google befragt, aber auch da wäre ich fündig geworden.
Let me google that for you



Was sollen die armen Studierenden denn noch alles lesen ... Infos der FU, KEs, EAs vor allem Klausuraufgaben.
Das kannste doch keinem normalsterblichen Studi zumuten!
 
Hundehuette: "Warum kommt denn keiner selber auf die Idee, beim Hersteller nach einer Anleitung zu suchen?"

Typischer Fall von selektiver Wahrnehmung. Du erfährst in diesem Thread eben nur von Leuten die diese Idee nicht hatten. Daraus generalisierend auf eine übergeordnete Gesamtheit zu schliessen ("keiner") ist selbstverständlich nicht zulässig.

Mfg MFZ
 
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