Teilzeit oder Vollzeit

Dr Franke Ghostwriter
ich hoffe ihr könnt mir helfen:
Bin im 2. Semester Master WIWI Vollzeit, beginne aber ab Oktober in Vollzeit zu arbeiten. Für dieses nächste Semester habe ich mich bereits als Vollzeitstudentin zurückgemeldet.

Meine Fragen sind jetzt:
1. Kann ich mich jetzt noch in Teilzeit umschreiben lassen? Oder geht das so kurzfristig nicht mehr?
2. Was bringt mir die Gestaltung des Studiums in Teilzeit für Vorteile oder Nachteile? ich verstehe nicht wirklich, was zwischen Teilzeit und Vollzeit so unterschiedlich sein soll, außer die Bearbeitungsdauer der Masterarbeit.


Bitte helft mir bei der Entscheidung.
Danke für jeden Erfahrungsbericht bzw. Ratschlag.
 
"2. Was bringt mir die Gestaltun g ..."
Für die Rentenversicherung als Anrechnung auf die Wartezeit.
Biste Vollzeitstudent, brauchst du als Studenten nur RV-Beiträge auf deine soz.-vers.-pfl. Berufstätigkeit zahlen.
Wirste Arbeitslos, kannste kein ALG1 beantragen, da du ja "Vollzeit" Student bist.
Gleiches gilt für Hartz IV.
Teilzeit haste doppelt soviele Semester um die Regelstudienzeit vollzumachen, wichtig wenn wieder eine Strafgebühr wg. Langzeitstudium ansteht.
Ausserdem lässt das die Statistik der Studiendauer bei der Fernuni schöner "Erscheinen".

"1. Kann ich mich jetzt noch in Teilzeit umschreiben lassen? Oder geht das so kurzfristig nicht mehr?"
Frags Prüfungsamt.

Ansonsten:
ALLES KLAR!!!!!!!
 
Ja, man kann sich jederzeit von Teilzeit in Vollzeit oder umgekehrt umschreiben lassen. Eine Mail an das Studentensekretariat und die schicken Dir dann neue Studentenausweise. So mach ich es immer, da ich in der letzten Zeit öfter ändern musste.
 
@vroni0815: das wundert mich jetzt. Habe heute vom Studierendensek. die Info bekommen, dass das nur in der Rückmeldephase geht.

Weiß jemand noch etwas zu dem Thema?
 
ich stehe auch vor der Situation, dass ich zur zeit als teilzeitstudent immatrikuliert bin und ab April eine werkstudentenstelle antreten will. Habe gelesen, dass ich da unbedingt als vollzeitstudent immatrikuliert sein muss wegen studentischer Krankenversicherung USW. Wäre nett, wenn es jemanden gibt, der näheres dazu weiß und mir Auskunft geben könnte. Würde auch gerne wissen, ob es denn nun möglich ist nach der rückmeldefrist seinen hörerststus von Teil auf vollzeit umzustellen. Danke für jede Antwort!
 
8. Wie beantrage ich einen Wechsel meines Hörerstatus?
Einen Wechsel des Hörerstatus können Sie ebenfalls nicht über die Online-Funktion beantragen. Dies ist nur mit dem schriftlichen Rückmeldeantrag möglich.

Ein Wechsel vom Vollzeit- zum Teilzeitstudium und umgekehrt oder ein Wechsel in das Akademiestudium ist ohne die Vorlage weiterer Unterlagen bzw. Angaben möglich.

https://www.fernuni-hagen.de/studium/einschreibung_rueckmeldung/rueckmeldung/faq_rm.shtml#8.

Stell erstmal einen Antrag mit deiner studentischen E-Mail Adresse an die FernUni.

Z.B. an [email protected]
 
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