Themenschwerpunkt (Segebrecht Gunsenheimer)

Dr Franke Ghostwriter
zum Themenschwerpunkt/Dokument Segebrecht/Gunsenheimer, S. 3, Randnote 889: hier ist die Rede von Tilgungsleistungen, die im Rahmen der Einnahmen-Überschuss-Rechnung als Betriebsausgaben behandelt werden. Das verwirrt mich: meiner Meinung nach stellen Tilgungen doch gar keine Betriebsausgaben dar, oder? Lediglich die Zinszahlungen werden als Ausgaben behandelt...Was meint ihr dazu?

Danke im Voraus!

VG
kiii
 
ich finde den Themenschwerpunkt an sich nicht so schwierig. Allerdings verwirrt mich ein Wort in Richters Aufsatz und manchen Kommentaren dazu: "Kumulativ"

Z.B. Haag/Löffler:
Durch § 241a werden solche Einzelkaufleute von den Buchführungs-, Inventur- und Jahresabschlusspflichten der §§ 238 bis 241 ausgenommen, die nicht mehr als 500.000 € Umsatzerlöse und nicht mehr als 50.000 € Jahresüberschuss erzielen. Diese zwei Kriterien müssen kumulativ und an zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren vorliegen.

Wie muss ich das kumulativ genau verstehen? Ich habe den § 241a HGB so verstanden, als könne man in zwei Jahren hintereinander jeweils einen Umsatz >500.000€ erwirtschaften. Kumulativ bedeutet aber für mich, dass zwei Jahre à 400.000€ Umsatz zusammengerechnet (=kumulativ) 800.000€ ergeben und damit die Grenze überschritten ist.
 
  • im § 241a HGB heißt es, dass sowohl die Grenzen bei Umsatz als auch bei dem JÜ überschritten sein müssen -> "und" => beide Kriterien -> kumulativ
  • im § 141 AO heißt es dagegen, dass die Umsatzgrenzen oder die Gewinngrenze überschritten sein muss, damit eine bestimmte Rechtsfolge eintreten kann. (= nicht kumulativ)
Bei der Behandlung von Genussrechten im Jahresabschluss nach dem IDW HFA 1/1994 ist es ähnlich. Dort heißt es: "Danach ist eine schuldrechtlich begründete Kapitalüberlassung nur dann als bilanzielles Eigenkapital auszuweisen, wenn folgende Kriterien kumulativ erfüllt werden:
-Nachrangigkeit
-Erfolgsabhängigkeit der Vergütung sowie Teilnahme am Verlust bis zur vollen Höhe,
-Längerfristigkeit der Kapitalüberlassung..."

d.h. alle Kriterien müssen erfüllt sein.

Viele Grüße
Peter
 
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