zum Themenschwerpunkt/Dokument Segebrecht/Gunsenheimer, S. 3, Randnote 889: hier ist die Rede von Tilgungsleistungen, die im Rahmen der Einnahmen-Überschuss-Rechnung als Betriebsausgaben behandelt werden. Das verwirrt mich: meiner Meinung nach stellen Tilgungen doch gar keine Betriebsausgaben dar, oder? Lediglich die Zinszahlungen werden als Ausgaben behandelt...Was meint ihr dazu?
Danke im Voraus!
VG
kiii
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VG
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