Treu und Glauben / gute Sitten

Dr Franke Ghostwriter
Diese beiden Grundlagen des (ungeschriebenen?) Gesetzes werden ja öfter erwähnt und klingen beim Lesen ganz plausibel. Wenn es dann aber um die Anwendung geht, Frage ich mich jedes Mal, wie lautet der Inhalt dieser Regeln wirklich und wann muss ich sie in meine Überlegungen einbeziehen, da gegen sie verstoßen wird? Wenn man die Stellung im Rechtssystem (Basis?) betrachtet, müsste man sie ja eigentlich immer erwähnen. Aber mit welcher Begründung? Widersprechen sie den zehn Geboten, dem gesunden Menschenverstand oder dem Gerechtigkeitssinn? Aber werden die beiden letztgenannten Gründe nicht eher subjektiv beurteilt? Oder handelt sich dabei einfach um die Tatbestände, die als "verkehrsüblich" bezeichnet werden bzw. "erwartet werden können" ?
 
Nunja, diese Generalklauseln sind eigentlich nicht ungeschrieben!
Treu und Glauben findet sich an vielfältigen Stellen im BGB, zentral ist aber § 242 BGB, der auch über seinen Wortlaut hinaus angewandt wird.
Die guten Sitten finden sich in § 138 Abs. 1 BGB wieder.

Zur Konkretisierung dieser ausfüllungsbedürftigen Rechtsbegriffe verweise ich dich einfach mal auf das Vorlesungsskript Schuldrecht AT von Prof. Dr. Jost der Uni Bielefeld:
Übersicht Begleitmaterial - Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Bielefeld -
Seiten: 28f., 51 ff.

Darüber hinaus empfehle ich dann für die Fallgruppenbildung, da die Aufzählung nur beispielhaft ist, ein gutes Lehrbuch zu Rate zu ziehen. Ob die Aussagen im Skript reichen, weiß ich nicht, ich selbst lese das Skript nicht.
 
Ich bereite mich nur mit meinen Uni-Unterlagen vor, ich studiere ja Rechtswissenschaften im "Hauptfach". Aber ich habe gelesen:
Brox/Walker zum BGB AT
Looschelders zum Schuldrecht AT und BT
Vieweg/Werner zum Sachenrecht

Zum Handels- und Wettbewerbsrecht reicht dann aber doch das Skript, da ich mich damit im normalen Studium erst später beschäftige. Prinzipiell sind die obigen Sachen aber zu ausführlich für ein WiWi-Studium.
 
Mal eine blöde Frage: bei einigen Lehrbücher steht z.B. Fälle zum Gesellschafts- und Handelsrecht, materielles Recht sowie Sachenrecht, materielles Recht. Ist dann in beiden Büchern jeweils ein Teil zum BGB drin, also Gesellschaftsrecht und Sachenrecht? Wo ist das materielle Recht einzuordnen, das steht ja bei beiden Büchern?
 
Zunächst:
Gesellschaftsrecht steht im BGB und HGB, Handelsrecht ist lex specialis im HGB geregelt, aber im Allgemeinen gilt sonst auch das BGB.
Sachenrecht steht fast komplett im BGB

materielles Recht:
Soweit ich weiß, machen wir nur materielles Recht, das Gegenteil wäre formelles Recht = Prozessrecht, das kommt soweit ich es gesehen habe hier nicht vor!
 
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