Diese beiden Grundlagen des (ungeschriebenen?) Gesetzes werden ja öfter erwähnt und klingen beim Lesen ganz plausibel. Wenn es dann aber um die Anwendung geht, Frage ich mich jedes Mal, wie lautet der Inhalt dieser Regeln wirklich und wann muss ich sie in meine Überlegungen einbeziehen, da gegen sie verstoßen wird? Wenn man die Stellung im Rechtssystem (Basis?) betrachtet, müsste man sie ja eigentlich immer erwähnen. Aber mit welcher Begründung? Widersprechen sie den zehn Geboten, dem gesunden Menschenverstand oder dem Gerechtigkeitssinn? Aber werden die beiden letztgenannten Gründe nicht eher subjektiv beurteilt? Oder handelt sich dabei einfach um die Tatbestände, die als "verkehrsüblich" bezeichnet werden bzw. "erwartet werden können" ?