vor einigen Jahren (~8 Jahre her) habe ich mal in Wolfsburg an der FH Wirtschaftsinformatik studiert. Damals noch auf Diplom. Nicht wirklich ernsthaft und somit wurde ich irgendwann exmatrikuliert da ich nicht zu den angemeldeten Prüfungen erschienen bin. Nachdem ich dann auch zur mündlichen Nachprüfung fehlte war es endgültig vorbei (Jung und Dumm ...)
Mittlerweile würde ich sehr gerne wieder neben dem Beruf studieren, Richtung BWL. Wenn ich mir jedoch die Voraussetzungen anschauen dann sticht mir natürlich sofort folgendes ins Auge:
Das Studium kann nicht mehr aufnehmen, wer die Bachelorprüfung in einem wirtschaftswissenschaftlichen Studiengang (z. B. Wirtschaftswissenschaft, Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre, Wirtschaftspädagogik) an einer Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes endgültig nicht bestanden hat oder den Prüfungsanspruch durch Fristablauf verloren hat.
Trifft das auch auf mich zu? Wer könnte mir zu dem Sachverhalt eine verlässliche Auskunft geben?
Mittlerweile würde ich sehr gerne wieder neben dem Beruf studieren, Richtung BWL. Wenn ich mir jedoch die Voraussetzungen anschauen dann sticht mir natürlich sofort folgendes ins Auge:
Das Studium kann nicht mehr aufnehmen, wer die Bachelorprüfung in einem wirtschaftswissenschaftlichen Studiengang (z. B. Wirtschaftswissenschaft, Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre, Wirtschaftspädagogik) an einer Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes endgültig nicht bestanden hat oder den Prüfungsanspruch durch Fristablauf verloren hat.
Trifft das auch auf mich zu? Wer könnte mir zu dem Sachverhalt eine verlässliche Auskunft geben?