Überfürhung zwischen Betriebsvermögen

Dr Franke Ghostwriter
Bei der Übertragung eines Wirtschaftsguts zwischen 2 Betrieben eines Steuerpflichtigen heißt es:
Es ist der Wert anzusetzen, der sich nach den Vorschriften über die Gewinnermittlung ohne die Überführung ergeben hätte.

Was genau habe ich darunter zu verstehen? Welchen Wert nehme ich dann?
 
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