Umfang Bachelorarbeit

ich würde dir empfehlen, dich hierzu genau mit deinem Betreuer abzusprechen.

An meinem Lehrstuhl hat sich die Seitenvorgabe nicht auf den reinen Text bezogen, sondern war inklusive Abbildungen/Tabellen zu verstehen, und der Anhang sollte auch nicht allzu umfangreich sein (Inhaltsverzeichnis, Literaturverzeichnis etc. sind aber natürlich nicht in den 35 Seiten enthalten).

Da ich mir vorstellen könnte, dass man die Arbeit nicht besteht, wenn man die Umfang-Vorgaben nicht einhält, würde ich also sicherheitshalber einfach mal beim Betreuer anrufen.

Beste Grüße

Wolfgang
 
Wie seht ihr folgende Situation?
Aufgrund von Veranschaulichkeitsgründen habe ich viele Abbildungen/Tabellen...

Somit komme ich auf die 35 Seiten, aber nur auf ca. 7.000 Wörter Text.

Die Angabe ist ja 35 Seiten/10.000 Wörter...

Hatte jemand schon mal so eine Situation??
Sind eher die 35 Seiten ausschlaggebend oder die 10.000 Wörter, um die man mit 10% abweichen kann?
 
In meinem Leitfaden/Mustervorlage zur Erstellung der BA-Arbeit steht ganz klar drin, dass die 10.000 Wöter maßgeblich sind und je nach Formatierung und Schriftart es durchaus auch zu 45 Seiten führen kann...
Trotzdem werde ich sicherheitshalber noch meinen Betreuer ansprechen.... Das würde ich an eurer Stelle auch tun.
 
Ich denke auch, dass die Wörter ausschlaggebend sind, aber wie vorher shcon gesagt wurde: im Zweifel das ganze abstimmen.

(Ein Indiz, dass die Wörter ausschlaggebend sind, könnte sein, dass man die Schaubilder auch statt im Text auch in den Anhang packen könnte und der Anhang wird ja auch nicht mitgezählt.)
 
bei uns am lehrstuhl wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, bilder nicht in den anhang zu verfrachten ^^

Ja, es geht darum, den Anhang nicht indirekt als Verlängerung der Arbeit zu nutzen. Sachen im Anhang sollen ohne jedlichen Erläuterung dargestellt werden. D.h auch ohne Anhang wäre die Arbeit auch gut ausgekommen.

Z.B bei einer Befragung könnte im Anhang der Befragungsformular abgebildet werden, während die Ergbnisse gehören eindeutig in die Arbeit hinein.
Oder Gesetztes Auszug, wo ich mich in der Arbeit darauf berufe.
 
Je nach Lehstuhl unterschiedlich. Es soll Lehrstühle geben bei denen man knallhart durchfällt, wenn man mehr als 10% der Vorgaben unter- bzw. überschreitet. Was defintiv ist, ist, dass es sich auf jeden Fall negativ auswirkt.

Sowas also unbedingt vorher mit dem Betreuer abklären.
Ich rate Grundsätzlich dazu alles mit dem Betreuer abzuklären, wenn man sich bei etwas nichts sicher ist. Lieber einmal mehr Fragen als sich später (sehr) zu ärgern.
 
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