N
nerais
Ich habe mir mal ein paar Gedanken mit UmSt und Ausland gemacht. Also wenn jemand 1 Tonne Kaugummi in die Ukraine verkauft brauch er keine Umst nach 4§ zu berechen. Der Ukrainische Kaugummi Händler schlägt aber beim verkauf die dort üblich MwSt brauch und führt die an das dortige Finazamt ab. OK aber nun kommen wir mal zu Dienstleistungen. Hier kommt es auf den Leistungsort an. Also wenn ich in München sitze und meinetwegen den Kaugummi Deal organisiert habe, schreibe ich eine Rechnung über Provision „ an den Ukrainische Händler“. Die dann MwSt enhält. Ich führe Sie ab und der Ukrainische Händler kann sie dann vom Deutschen Fiskus wiederbekommen ? Führt aber dennoch die volle ukrainische MwSt ab? Und fals ich gerade einen Kurzurlaub in Luxenburg mach und die telefonate von dort geführt habe, brauch ich die MwSt nicht berechen? Is das tatsächlich so ? doch ziemlich umständlich oder ? Gruss Akin