Unternehmensrecht ohne Recht II?

Dr Franke Ghostwriter
Ich habe mir Gedanken über meine Planung für das Hauptstudium gemacht, Unternehmensrecht würde mich evtl. interessieren. Auf den Seiten der Fernuni steht, dass man Vorkenntnisse aus Recht II (Grundstudium) mitbringen sollte, allerdings hatte ich nur Recht I. Ich Frage mich nun, ob es für mich überhaupt sinnvoll wäre Unternehmensrecht zu belegen... :hmmm: Kann man Unternehmensrecht ohne Recht II schaffen?
 
Kenan,

ich denke, dass man grundsätzlich viele Dinge schaffen kann, allerdings halte ich es persönlich doch für ziemlich wagemutig mit "nur" Recht I in das Wahlpflichtfach zu gehen. Es wird ja schliielßlich auch einen guten Grund haben, weshalb die wirtschaftswissenschaftliche Fakultät beim B.Sc. - obwohl Unternehmensrecht im Diplom bisher zusammen mit Steuern eine doch recht gängige Kombination war - das Wahpflichtfach Unternehmens-
recht nicht mehr anbietet. Jedenfalls fehlt Dir nicht nur Stoff, sondern zu-
gleich ein komplettes Semester Übung. Diejenigen die im Aufbaustudien-
gang Arbeits- und Wirtschaftsrecht sind, haben zwar im Grundstudium auch nicht viel mehr in zivilrecht geschrieben, allerdings haben diejenigen noch zusätzliche Gutachtenerfahrung in anderen Bereichen (Strafrecht, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht etc.) ... Übing macht nun einmal in Jura den Meister.

Gut, es gibt viele, bei denen das Herz wirklich an Unternehmensrecht hängt. Vielleicht könntest Du ja später einmal zu Deinem Diplom den L.L.B. draufsatteln, wie es hier viele gemacht haben. Allerdings bekommst Du hier mit "nur" Recht I auch nix anerkannt.

Die andere Alternative wäre eben sich entsprechend selbst vorzubereiten. Bspw. durch den Besuch von Mentorenveranstaltungen zur Gutachtentechnik oder durch die selbständige Bearbeitung von Fällen (z.B. "Die wichtigsten ... Fälle BGB AT" oder "Schuldrecht AT" oder "Schuldrecht BT" oder "Deliktrecht" etc.) ... Ich habe mir persönlich schon viele Dinge "nebenher" vorgenommen, allerdings ist so etwas dann häufig an meiner eigenen Faulheit gescheitert ... Irgendwie brauche ich persönlich den Druck der Uni.

Falls Du Recht I noch in der alten Version - also als Rechtsgutachten in der Klausur - geschrieben hast, stehen für Dich die Chancen günstiger.

Gruß


Sandra
 
Sandra,

erst einmal vielen Dank für deinen Post.

Leider hatte ich nur die Multiple-Choice-Klausur und bei den EAs war ich am Gutachtenstil immer gescheitert. Wir hatten 4 EAs, zwei mit Gutachtenstil und zwei in Multiple Choice, ich habe nur die in Multiple Choice bestanden... 🙄 Nun habe ich allerdings gestern mit einer Juristin über den Gutachtenstil diskutiert, und ich fand es doch äußerst interessant wie sie diese häufig als unsinnig empfundene Herangehensweise auf den Punkt gebracht hat. Sie hat sich dabei am simplen Beispiel eines Trinkglases bedient, um den Gutachtenstil an den Laien erst einmal besser heranbringen zu können. Bei komplexen Fällen ist es dann natürlich nicht mehr so einfach, die Gegenstände so gut zu erfassen. Aber ich muss sagen, ich konnte mich für den Gutachtenstil begeistern, was mir bis dato einfach nicht gelingen wollte. Aber mit Begeisterung allein ist es natürlich nicht getan.

Ich denke, dass ich vor Unternehmensrecht Recht II durcharbeiten könnte, die Klausur muss ich ja nicht schreiben, wahrscheinlich wird sie auch gar nicht mehr angeboten, daher werden die EAs wohl auch nicht mehr korrigiert. Optimal ist das ja nicht... :runzel
 
Kenan,

ich habe auch nur Recht 1 belegt und kämpfe mich jetzt durch U-Recht.
Ich halte es nicht für unbedingt nötig, Recht 2 zu belegen, schaden kann es allerdings nicht.
Mir ist von Berufswegen das Arbeiten mit Gesetzestexten allerdings auch nicht fremd.
Da du aber noch keine Gutachten-EA bestanden hast, wäre es vielleicht besser, vorher Recht 2 als Übung noch zu machen.
Wenn man will, bekommt man den Stoff auch ohne Recht 2 rein, aber ein Gutachten zu schreiben, muss man üben, wenn einem das nicht so liegt.
Dadurch lernst du das schlüssige Argumentieren und das wird dir bestimmt auch im Beruf helfen.

Gruß
Thomas
 
Thomas,

es ist schon mal beruhigend zu lesen, dass es auch andere Studenten gibt, die Recht II nicht hatten, das Thema allerdings vertiefen möchten.

Wird in den EAs von Unternehmensrecht ausschließlich im Gutachtenstil geschrieben? Spätestens da würde ich erfahren, ob ich des Gutachtenstils doch noch mächtig werde... :hmmm
 
es sind 10 EAs in U-Recht zu schreiben und alle im Gutachtenstil!
Du kannst ja U-Recht belegen und wenn du keine der EA bestehst, dann weißt du, dass du dir vielleicht ein anderes Fach suchen solltest oder du musst dich mit jemanden zusammensetzen und so ein Gutachten Stück für Stück durchgehen.
Ich finde die Musterlösungen am Ende der Skripte immer recht aufschlussreich, was die Form des Gutachten angeht. Vom fachlichen her muss man halt erkennen, welche §§ zu prüfen sind.

Gruß
Thomas
 
ich hatte eigentlich schon dieses Semester geplant, mit Unternehmensrecht zu beginnen - 10 EAs schreiben sich ja nicht von alleine!

Ich habe Recht II nur noch angefangen, indem semester kam dann raus, dass man nur noch einen Schein in Recht braucht.

Bei mit Gutachten auch so ne Sache (habe es aber in Recht I noch "gelernt"). Entweder richtig gut oder richtig schlecht.

Ich habe gestern gesehen, dass es für Bachelor of laws so eine Präsenz-Einführung in die Gutachten-Technik gibt (auch in fast allen tudienzentren). Wenn ich dann nächstes Semester noch motiviert bin, würde ich da hingehen. Das bringt sicher mehr, sich das einmal live anzuhören als schlaue Bücher über Subsumption zu wälzen.

Ich finds aber auch beruhigend, dass andere mit ähnlichen Gedanken spielen wie ich!
 
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