Unterschied Halbeinkünfteverfahren u Anrechnungsverfahren

Beim alten Anrechnungsverfahren wurde die auf Ebene der Gesellschaft gezahlte Körperschaftsteuer (Ertragsteuer z.B. der AG) bei der Berechnung der Einkommensteuer (Ertragsteuer des Aktionärs) angerechnet.
Dies erfolgt beim Halbeinkünfteverfahren nicht. Dafür muß auch nur die Hälfte auf der Ebene des Aktionärs besteuert werden.
 
Das ist in wenigen Sätzen in der Tat der Unterschied zwischen beiden Verfahren. Auf die genauen Unterschiede einzugehen, würde einen ganzen Kurs füllen. Was man vielleicht noch erwähnen sollte:

Im damaligen Anrechnungsverfahren gab es eine Vielzahl unterschiedlicher Steuersätze, die sich danach gerichtet haben, ob der Gewinn thesauriert (also im Unternehmen behalten) oder ausgeschüttet wurde. Der Gewinn wurde also aufgespaltet und in "Merkposten" eingestellt (die hießen früher "Eigenkapital-Töpfe"). Bei der Ausschüttung erfolgte dann die Besteuerung. Bei einer Veränderung des KSt-Satzes gab es dann unterschiedliche Töpfe mit unterschiedlichen Sätzen. Da das auf Dauer zu kompliziert war, hat man sich 2001 (???) auf das Halbeinkünfteverfahren verständigt. Danach wird eine definitive (d.h. einheitliche) Körperschaftsteuer von 25% auf thesaurierte und ausgeschüttete Gewinnteile erhoben. Problematisch ist heute nur noch die Auflösung der alten Töpfe. Dazu gibt es ein sog. Körperschaftsteuermoratorium, dass (glaube ich) 2015 ausläuft. Sehr kompliziert, spielt jetzt keine weitere Rolle, sei denn, Du musst das für Steuerwesen wissen.
 
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