Hi,
wer kann mir detailiert erklären wie sich Kapitalgesellschaften von den Personengesellschaften in der Bilanzierung unterscheiden? Worauf muss ich achten?
=> Ich empfehle IDW RS HFA 7: Zur Rechnungslegung von Personengesellschaften zu lesen und der älteren IDW Stellungnahmen (IDW HFA 2/1993) gegenüberzustellen
Stichwortartige Zusammenfassung der Bilanzierungsprobleme bei PHG:
Welche Vermögenswerte sind bilanzierungsfähig?
Grundsatz: Wenn der PHG alle Wertsteigerungschancen und Verlustrisiken zustehen uns sie alle Erträga aus dem Vermögensgegenstand ziehen kann sowie alle Kosten zu tragen hat, dann ist ihr bilanzrechtlich der VG zuzurechnen.
Abgrenzung Gesamthandsvermögen und Privatvermögen
Nur Gesamthandsverb. dürfen in die Bilanz aufgenommen werden; private Verb. des Ges. nicht.
Abgrenzung Eigen- und Fremdkapital
Bei PHG besonders relevant wg. Haftungs- Liquiditäts und Bonitätsproblematik
-> ebenso von Bedeutung: Eigenkapitalersetzende Gesellschafterdarlehen
Schuldrechtliche versus gesellschaftsrechtliche Rechtsbeziehung
Bsp: Lt. Gesellschaftsvertrag wird eine gesondere Vergütung für den GF fixiert; das Entgelt ist somit im Gewinnanteil enthalten und wird nicht als Aufwand in der GuV verrechnet.
Str. handelt es sich hingegen um eine Gewinnvorabvergütung
Besonderheiten beim Ausscheiden eines Gesellschafters
- Abfindung durch Dritte
- Abfindung durch verbleibende Gesellschafter
-> Abfindung über Buchwert
-> Abfindung unter Buchwert
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