Unterschied zwischen Hypothek und Grundschuld ?

Dr Franke Ghostwriter
unterschied zwischen hypothek und grundschuld ?

Hallo, hatte über die suche nichts gefunden. im Skript kommt es nicht ganz klar raus was eigentlich die unterschiede zwischen der eigentlichen hypothek und der eingetragenen grundschuld ist. beide sichern forderungen. und der text im Skript ist zu beiden themen fast ähnlich.

kann jemand diesen sachverhalt kurz darstellen ?

danke für eure mühen
 
Sil3nc3r,

für diese Thematik gibt es einen einfachen Merksatz: "die Grundschuld ist ohne Schuldgrund."

Hier ein kurzer Vergleich:

Grundschuld:
- ist an keine bestimmte Forderung gebunden
- bleibt bestehen, auch wenn keine Forderung vorliegt
- es besteht eine dingliche Haftung (d.h. es haftet nur das Grundstück nicht der Kreditnehmer)
- das Grundstück kann für beliebige Forderungen als Pfand dienen.

Hypothek:
- gilt nur für eine ganz bestimmte Forderung
- besteht nur solange wie die Forderung noch nicht voll getilgt ist
- es besteht eine persönliche Haftung (d.h. es haftet der Kreditnehmer mit seinem gesamten persönlichen Vermögen)
- das Grundstück dient nur für diese bestimmte Forderung als Pfand

Hoffe, dass dir das weiterhilft.

LG
Pebbles
 
Ja, aber sowas von 🙂

super aufstellung. sollte man ins Skript übernehmen 🙂

aber eines entzieht sich meiner logik, welches mir auch schon im Skript aufgefallen ist. wie kann denn die grundschuld ohne forderung bestehen. wird das nur im grundbuch vermerkt? so als option, oder zusatz eintrag? ich assoziiere grundschuld immer mit forderung, schuld oder kredit 😀.
ich habe leider auch noch nie ein grundbuch zugesicht bekommen 🙂 ich denke dann wäre eventuell alles klarer.
im Skript steht das die grundschuld bestehen bleiben kann wenn die forderung erlischt. das kann dann später vorteile bei einer vollstreckung haben. hmm, der groschen ist da bei mir noch nicht richtig gefallen.
 
Hier ein Auszug aus WIkipedia

Die Grundschuld wird als dingliches Recht in Abteilung III des Grundbuchs eingetragen. Im Gegensatz zu Hypotheken sind Grundschulden nicht akzessorisch, sondern abstrakt. Sie sind also nicht von Bestand und Umfang der gesicherten Forderung(en) (beispielsweise Darlehen) abhängig und können für sich allein übertragen oder genutzt werden.
Grundschulden können daher – anders als Hypotheken – auch nach deren Bestellung noch für andere Forderungen als Sicherheit herangezogen werden, indem einfach der Sicherungsvertrag entsprechend erweitert wird.
 
hallo, hatte über die suche nichts gefunden. im Skript kommt es nicht ganz klar raus was eigentlich die unterschiede zwischen der eigentlichen hypothek und der eingetragenen grundschuld ist. beide sichern forderungen. und der text im Skript ist zu beiden themen fast ähnlich.

kann jemand diesen sachverhalt kurz darstellen ?

danke für eure mühen 🙂

Grundlegende Dinge findest bei Wikipedia gut erklärt.

Diese beiden Seiten gehen schon weiter:

[Links nicht mehr aufrufbar]
 
super aufstellung. sollte man ins Skript übernehmen 🙂
Die Aufstellung stammt noch aus meiner Zeit am Berufskolleg - hat also schon ein paar Jährchen auf dem Buckel. 😉

Aber zurück zum Thema Hypothek / Grundschuld und deinen beiden Fragen...

wie kann denn die grundschuld ohne forderung bestehen.

im Skript steht das die grundschuld bestehen bleiben kann wenn die forderung erlischt. das kann dann später vorteile bei einer vollstreckung haben.

Angenommen ein Besitzer eines Grundstückes hat einen Bankkredit aufgenommen und diesen durch eine Hypothek auf das Grundstück abgesichert. Nun zahlt er den Kredit zum vereinbarten Zeitpunkt zurück.
Was passiert mit der Hypothek (bzw. wie entsteht die Grundschuld)?
1. er kann sie löschen lassen
2. er kann die Hypothek in eine Eigentümergrundschuld umschreiben lassen
3. wenn er auf Löschung und Umschreibung verzichtet, dann wird die Hypothek kraft Gesetzes zur Eigentümergrundschuld, denn ohne Forderung kann keine Hypothek bestehen

Eine andere Möglichkeit wie eine sogenannte Eigentümergrundschuld entsteht, ist, daß der Grundstückseigentümer sie auch für sich selbst eintragen lassen kann. Dadurch kann er sich für eine spätere Kreditaufnahme einen bevorzugten Rangplatz sichern. (ich vermute, daß damit die Vorteile gemeint sind, die das Skript anspricht)

Ränge:
Bei Eintragung ins Grundbuch erhalten Gläubiger einer Forderung, die mit einer Grundschuld abgesichert ist, einen bestimmten Rang im Grundbuch. Die Reihenfolge des Eintrages bestimmt die Reihenfolge der Befriedigung der Ansprüche falls es irgendwann zu einer Zwangsvollstreckung / Zwangsversteigerung kommt.

z.B.
Ein Grundstück ist im Grundbuch mit 4 Rängen eingetragen
1. Rang - 80.000 € (auf dem 1. Rang wird wahrscheinlich eine kreditgebende Bank stehen (wollen))
2. Rang - 60.000 €
3. Rang - 30.000 €
4. Rang - 10.000 €
wird es nun zwangsversteigert und der Erlös beträgt nur 160.000€ dann erhält der Gläubiger auf Rang 1 seine gesamten 80.000€, auf Rang 2 werden auch die gesamten 60.000 € ausgezahlt. Der Gläubiger auf dem 3. Rang enthält nur 20.000€ und der auf dem 4. Rang geht leer aus. Also wollen alle möglichst weit vorn stehen, auch der Eigentümer. Man kann Ränge auch abtreten - also wenn der Eigentümer die Grundschuld eintragen läßt und sich selbst auf Rang 1 setzt, kann er diesen Rang bei der Aufnahme eines Bankkredits an die Bank abtreten. Ohne Platzierung auf Rang 1 wird die Bank aber auch nur in den seltensten Fällen einen Kredit gewähren.

Vielleicht konnte ich dir damit ein bißchen helfen, auch wenn ich das Rechtsskript bisher gar nicht kenne.

LG,
Pebbles
 
Ich hab mich grad das gleiche gefragt. Aber richtig klar ist es mir noch immer nicht.
Also mal ein Beispiel:

Ich hab ein Grundstück. Ich kaufe ne Vase für 300.000 Euro. Fall1 auf Grundschuld. Fall2 auf Hypothek.

Vase geht kaputt und ich hab kein Geld mehr:

Fall1: Grundstück wird von der Bank verkauft und die bekommen somit ihre 300.000 wieder
Fall2: Grundstück wird von der Bank verkauft und die bekommen somit ihre 300.000 wieder

Wo ist bei mir genau der Denkfehler?
 
Die Grundschuld wird als dingliches Recht an einem Grundstück in Abteilung III des Grundbuchs eingetragen. Im Gegensatz zu Hypotheken sind Grundschulden nicht akzessorisch, sondern abstrakt. Sie sind also nicht von Bestand und Umfang der gesicherten Forderung(en) (beispielsweise Darlehen) abhängig und können für sich allein übertragen oder genutzt werden. Grundschulden können daher – anders als Hypotheken – auch nach deren Bestellung noch für andere Forderungen als Sicherheit herangezogen werden, indem einfach der Sicherungsvertrag entsprechend erweitert wird. Das ist auch der Grund, weshalb in der Praxis Grundschulden den Hypotheken vorgezogen werden. Neben dem eigentlichen Grundschuldbetrag werden üblicherweise noch Grundschuldzinsen (dingliche Zinsen) und die Nebenleistung eingetragen. Die Grundschuldzinsen sichern höhere Forderungen mit ab, die z.B. durch Zahlungsverzug entstehen und den Grundschuldnominalbetrag übersteigen.
Auf die Grundschuldurkunde ist das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ((§ 305 ff. BGB) anwendbar, wenn sie auf einem Formular des Gläubigers (in der Regel der Bank) beruht.




Ein Auszug aud Wikipedia
 
Ja Wahnsinn. Schon der 10. Post jetzt und noch keiner konnte es in einfachen Worten erklären. Bitte keine Wikipedia Links mehr, sondern einfach nur in 2-3 Sätzen erklären.

VIELEN VIELEN DANK!!


Hier mal ein Anfang: Eine Hypothek ist immer mit einer Forderung verbunden. Ich leihe mir also von der Bank 100.000€ und die Bank bekommt einen 100.000€ Anteil von meinem Grundstück, welches z.b. 300.00€ wert ist. Wenn ich die 100.000€ zurückzahle, dann is die Forderung weg und die Hypothek somit auch.

So und nun: Was wäre bei der Grundschuld anders? Wenn ich die 100.000€ zurückzahle, bleibt die Grundschuld doch nicht weiterhin erhalten!? Irgendwas muss aber wohl anders sein?!
 
So und nun: Was wäre bei der Grundschuld anders? Wenn ich die 100.000€ zurückzahle, bleibt die Grundschuld doch nicht weiterhin erhalten!? Irgendwas muss aber wohl anders sein?!

Die Grundschuld wird zur Eigentümergrundschuld.

Die Eigentümergrundschuld kann dann für einen neuen Kredit später wieder verwendet werden, ohne dass neue Kosten dadurch entstehen.

Gruß
 
Das heisst im Grundbuch steht dann Grundschuld 100.000€ auf meinen Namen?
In Wirklichkeit habe ich aber bei mir selbst keine Grundschuld.

Die Gebühren für Grundbucheintragsänderungen müssen ja horrend sein, wenn man solche Tricks braucht nur um Gebühren zu sparen.
 
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