Unterschiede Einschreibung/ Zulassung/ Immatrikulation

Dr Franke Ghostwriter
Es geht hier jetzt mal um die Variante, dass man an der FU Erststudent ist und man sich an einer anderen Hochschule als "Studiengangszweithörer" (das meint dann je nach Formulierung Zweithörer oder Parallalstudium) bewirbt.

Da gibt es nun so feine Formulierungsunterschiede, die ich nicht verstehe. Eine Hochschule schreibt da zum Beispiel: "Zweithörer erhalten eine Bescheinigung über die Zulassung, sie werden nicht eingeschrieben." oder "Zweithörerinnen oder Zweithörer werden nicht eingeschrieben, sie werden durch die Zulassung und für die Dauer der Zulassung Angehörige der Hochschule, ohne Mitglieder zu sein."

Ich werde dort also nur eingeschrieben. Die Fernuni Hagen schreibt nun bei den Diplom-Studiengängen: "Universitätswechsler und Studienabbrecher, die bereits in diesem Studiengang eingeschrieben waren (höhere Fachsemester), können noch eingeschrieben werden, müssen jedoch die auslaufenden Studienmöglichkeiten beachten."

Was ist denn studiengangstechnisch betrachtet (mich interessiert jetzt überhaupt nicht wo ich wählen darf) der Unterschied zwischen einer Einschreibung, einer Zulassung und einer Immatrikulation?
 
Wenn die Begriffe überall gleich verwendet werden (damit möchte ich sagen, dass das nicht zwingend überall gelten muss, dies aber nach meinem Kenntnisstand an mir bekannten Hochschulen der Fall ist), dann sind Einschreibung und Imma Synonyme.
Die Zulassung dagegen ist in den Fällen notwendig, wenn es sich um zulassungsbeschränkte Studiengänge handelt oder eine andere Form der "Genehmigung" erforderlich ist (z.B. Studiengangszweithörer - das wird ja nicht immer genehmigt).
 
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