Beim Durcharbeiten der in moodle eingestellten alten LOTSE-Aufgaben stoße ich widerholt darauf, dass
Kann jemand erklären, wie es zu der unterschiedlichen Behandlung nicht unterschriebender Widersprüche und Klagen kommt, die beide aufgrund ihres Inhalts denjenigen, der das Rechtsmittel erhebt, erkennen lässt. Ich will es mir nicht nur merken, sondern ganz gerne auch verstehen.
Vielen Dank,
Claudia
- für die Einlegung eines Widerspruchs es keiner Unterschrift bedarf. Ausreichend sei es, wenn sich aus dem Inhalt des Widerspruchs ergibt, wer Widersruchsführer ist.
- für die Klage hingegen eine Unterschrift zwingend erforderlich sei.
Kann jemand erklären, wie es zu der unterschiedlichen Behandlung nicht unterschriebender Widersprüche und Klagen kommt, die beide aufgrund ihres Inhalts denjenigen, der das Rechtsmittel erhebt, erkennen lässt. Ich will es mir nicht nur merken, sondern ganz gerne auch verstehen.
Vielen Dank,
Claudia