Ich glaube, es gab hier schon mal einen entsprechenden Hinweis, aber ich finde ihn gerade nicht:
Die Bestimmung der Varianz einer Grundgesamtheit geschieht mit 1/n, bei einer Stichprobe nimmer man 1/(n-1). Wenn ich mir einige Musterlösungen zu Klausuren anschaue, scheint früher bei Stichproben mit 1/n gerechnet worden zu sein.
Gibt es da eine klare Aussage des Lehrstuhls, wie heute damit verfahren wird? Oder denke ich zu kompliziert?
Die Bestimmung der Varianz einer Grundgesamtheit geschieht mit 1/n, bei einer Stichprobe nimmer man 1/(n-1). Wenn ich mir einige Musterlösungen zu Klausuren anschaue, scheint früher bei Stichproben mit 1/n gerechnet worden zu sein.
Gibt es da eine klare Aussage des Lehrstuhls, wie heute damit verfahren wird? Oder denke ich zu kompliziert?