Verbrauchsgüterkauf kein Widerrufsrecht?

Dr Franke Ghostwriter
@ all,
ich bereite mich gerade auf die Klausur vor und beschäftige mich mit dem Verbrauchsgüterkauf. Wann steht mir dabei ein Widerrufsrecht zu und wann nicht. Ich dachte grundsätzlich steht dem Käufer ein Widerrufsrecht zu, aber laut ML soll das nicht so sein? 😕
LG Silke
 
Nur in besonderen Fällen z.B. Haustürgeschäfte, Fernabsatzgeschäfte. Sprich wenn man als Verbraucher den Staubsauger im Fachgeschäft kauft hat man kein Widerrufsrecht. Vom Staubsaugervertreter zu Hause oder per Internetbestellung hat man hingegen das Widerrufsrecht.

Die entsprechenden Paragraphen habe ich gerade nicht parat.
 
Wann steht mir dabei ein Widerrufsrecht zu und wann nicht.

Da hilft der Wortlaut des § 355 I 1 BGB: Ein Verbrauchervertrag ist nach § 355 BGB widerrufbar, wenn "... einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt, ..." wird.

Ein Verbrauchervertrag ist nach § 355 BGB also nur widerrufbar, wenn es eine Norm gibt, die ausdrücklich erklärt, dass der Vertrag nach § 355 BGB widerrufbar ist, also z.B. die §§ 312, 312d, 485, 495, 510, 655c 1 BGB

oder auch ausserhalb des BGB: § 4 I 1 FernUSG https://dejure.org/gesetze/FernUSG/4.html

§ 312 BGB............Haustürgeschäft
§ 312d BGB..........Fernabsatzvertrag
§ 485 BGB............Teilzeitwohnrechtevertrag, Vertrag über ein langfristiges Urlaubsprodukt, Vermittlungsvertrag oder Tauschsystemvertrag
§ 495 BGB............Verbraucherdarlehen
§ 510 BGB.............Ratenlieferungsvertrag
§ 655c 1 BGB ........Vermittlung eines Verbraucherdarlehensvertrag (Darlehensvermittlungsvertrag)

§ 4 I 1 FernUSG ... Fernunterrichtsvertrag

Der Verbrauchsgüterkauf § 474 I BGB gehört also nicht dazu, weil er das Widerrufsrecht nach § 355 BGB NICHT einräumt.

Liebe Grüße
 
Oben