Habe mal eine Frage aus der Praxis sozusagen.
Folgendes Fallbeispiel:
Ein Gewerbetreibender hat sich für seinen Betrieb ein iPad zugelegt. Gekauft im März 2012 zum Preis von 679 Euro (inkl. 19 % USt.). Das Gerät muss für drei Jahre abgeschrieben werden.
Die AfA sieht also so aus:
im Jahr 2012 194,16 Euro,
im Jahr 2013 242,42 Euro und
im Jahr 2014 242,42 Euro.
Nun wird das Gerät aber bedauerlicherweise im Oktober 2012, d.h. im Anschaffungsjahr zerstört. Es wird im Müll entsorgt.
Wie muss man diesen Defekt verbuchen?
Kann das Gerät mit den gesamten Anschaffungskosten abgeschrieben werden?
Was geschieht mit der Umsatzsteuer, die der Gewerbetreibende bereits im 1. Quartal als Vorsteuer beim FA geltend gemacht hat, d.h. er hat diese von seinen anderen zu zahlenden Steuern abgezogen, d.h. seine Zahlungssumme ja hierdurch verringert. Muss hier eine Korrektur erfolgen, oder geschieht mit der Umsatzsteuer gar nichts?
Ich bin dankbar für viele hilfreiche Hinweise für diesen Fall aus der Praxis!
Folgendes Fallbeispiel:
Ein Gewerbetreibender hat sich für seinen Betrieb ein iPad zugelegt. Gekauft im März 2012 zum Preis von 679 Euro (inkl. 19 % USt.). Das Gerät muss für drei Jahre abgeschrieben werden.
Die AfA sieht also so aus:
im Jahr 2012 194,16 Euro,
im Jahr 2013 242,42 Euro und
im Jahr 2014 242,42 Euro.
Nun wird das Gerät aber bedauerlicherweise im Oktober 2012, d.h. im Anschaffungsjahr zerstört. Es wird im Müll entsorgt.
Wie muss man diesen Defekt verbuchen?
Kann das Gerät mit den gesamten Anschaffungskosten abgeschrieben werden?
Was geschieht mit der Umsatzsteuer, die der Gewerbetreibende bereits im 1. Quartal als Vorsteuer beim FA geltend gemacht hat, d.h. er hat diese von seinen anderen zu zahlenden Steuern abgezogen, d.h. seine Zahlungssumme ja hierdurch verringert. Muss hier eine Korrektur erfolgen, oder geschieht mit der Umsatzsteuer gar nichts?
Ich bin dankbar für viele hilfreiche Hinweise für diesen Fall aus der Praxis!