Die Vereinfachungsregel (d.h. im ersten Halbjahr erworbene Gegenstände können voll degressiv abgeschrieben werden und im zweiten Halbjahr erworbene Gegenstände werden mit dem halben Satz abgeschrieben) zählt eigentlich laut der Steuerreform nicht mehr.
Darf die denn noch in der Klausur angewendet werden.
Danke für Eure Antworten.
Seba275
Darf die denn noch in der Klausur angewendet werden.
Danke für Eure Antworten.
Seba275