Ja, und die Vereinfachungsform gilt für alle Rechtsformen.
Deine Frage zielt ja wahrscheinlich auf die Aufgaben mit geringen oder hohen Gewinnausweis ab. Das besondere an dieser Art von Aufgabe sind gerade die Ansatz- und Bewertungswahlrechte. Diese Vereinfachungsregel zählt zu den Bewertungswahlrechten im Handelsrecht und sollte daher auf jeden Fall mit in die Überlegungen einbezogen werden, auch wenn sie nicht ausdrücklich im Aufgabentext erwähnt wird.
Das bedeutet aber nicht, dass die Vereinfachungsregel pauschal immer angebracht ist.
Bsp: Anschaffung einer Maschine im Dezember:
geringer Gewinnausweis: Abschreibung für ein halbes Jahr (mit Vereinfachungsregel)
hoher Gewinnausweis: Abschreibung nur für einen Monat (ohne Vereinfachungsregel)