Verjährung von Schadensansprüchen

C

chrisBo

Dr Franke Ghostwriter
ich habe mal eine Frage zur Verjährung von Schadensansprüchen.

AM 1.7.2004 wird O von einem unbekannten Täter krankenhausreif geschlagen. Die teure Lederjacke des O wird hierbei beschädigt. Der Täter entflieht unerkannt.

A Beide Ansprüche verjähren mit Ablauf des 31.12.2007.
B Beide Ansprüche verjähren mit Ablauf des 31.12.2014.
C Beide Ansprüche verjähren mit Ablauf des 1.7.2034.
D Beide Ansprüche verjähren mit Ablauf des 1.7.2014.
E Der Anspruch wegen der Körperverletzung verjährt mit Ablauf des 1.7.2034. Der Anspruch wegen der Jacke verjährt mit Ablauf des 1.7.2014.

Ich würde E sagen, da nach § 199 Abs. 2 die Verletzung des Lebens nach 30 Jahren verjährt. Ferner nach § 199 Abs 3. Nr. 1 erlischt der Anspruch wegen der Jacke, da der Täter unbekannt war.
Ist das richtig?
 
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